Diebstahl & Co
Zu den häufigsten Delikten zählen Ladendiebstähle, vor allem in Supermärkten und Selbstbedienungsläden. Ein solcher Griff in das Regal zahlt sich aber nicht aus.
Abgesehen von den Kosten, die das betreffende Unternehmen verrechnet, kommt es meist auch zu einer Anzeige wegen Diebstahls oder (bei Sachen geringeren Wertes) wegen Entwendung. Und das kann ziemlich teuer kommen.
Im menschlichen Alltag gehen oft die Aggressionen hoch, ob es sich um Autofahrerduelle oder Rowdyattacken bei Sportveranstaltungen handelt. Da sollte man sich vor Augen halten: Auf schwere Körperverletzung stehen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Von den zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, etwa wegen Schmerzensgeld, abgesehen.
Entgegen landläufiger Meinungen ist Alkoholisierung bei der Begehung einer strafbaren Handlung kein Milderungsgrund, sondern bei manchen Delikten - vor allem bei Verkehrsunfällen - sogar ein wesentlicher Erschwerungsgrund.
Wenn man einen Unfall verursacht und durch diese Fahrlässigkeit ein anderer Mensch zu körperlichem Schaden kommt, muss man sich dafür strafrechtlich verantworten.
Hier ist eine entsprechende Rechtsschutzversicherung wichtig, die zumindest das hohe Kostenrisiko einer optimalen Verteidigung durch einen guten Rechtsanwalt und die oft sehr hohen Gerichtsgebühren auf den Rechtsschutzversicherer abwälzt.
Was vor allem auch für Betriebsinhaber wichtig ist, die für sämtliche Verletzungsfolgen in ihrem Unternehmensbereich voll verantwortlich sind.