Fiona N. und ihre Freundinnen sind gerade in einem Tanzlokal als sich ihre Begleiterinnen und ein anderer Discobesucher zu streiten beginnen. Frau N. will den Konflikt beenden und stellt sich dazwischen. Plötzlich nimmt der streitwütige Discobesucher Anlauf und geht auf Frau N. los. Zum Schutz streckt Frau N. beide Hände aus. Der Discobesucher knallt mit seinem Kopf gegen ihre Faust und sackt verletzt zu Boden. Im Spital stellt sich heraus, dass er beim Zusammenstoß einen Kieferbruch und eine Prellung des Augapfels erlitten hat. Gegen Frau N. wird Anzeige wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung erstattet.
Diversion verhindert gerichtliche Verurteilung
Frau N. schaltet sofort die D.A.S. Rechtsschutz AG ein. Diese stellt ihr eine erfahrene Partneranwältin zur Seite, die Frau N. im Gerichtsverfahren vertritt. Die Richterin bietet den Beschuldigten eine Diversion an.
Die Partneranwältin rät Frau N., diese anzunehmen. Denn dadurch könnten sich alle an der Rauferei Beteiligten die Fortführung des Gerichtsverfahrens ersparen und es gebe keine gerichtliche Verurteilung und Eintragung ins Strafregister. Frau N. könnte stattdessen ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Obwohl sich Frau N. für die Diversion entscheidet und das Gerichtsverfahren nicht fortgeführt wird, sind bereits Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro entstanden. Zum Glück übernimmt die D.A.S. die Kosten auch bei einer Erledigung des Verfahrens durch Diversion.
Viele Versicherungen übernehmen Diversionskosten nicht
Auch in so einem Fall haben es D.A.S. Kunden mal wieder besser! Denn die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Diversionsmaßnahmen gar nicht oder nur bis zu einer niedrigen Summe. Frau N. musste sich Dank des D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat keine Sorgen um die anfallenden Kosten machen.