Als Selbständige kann es sich Paula B. nur schwer erlauben, für längere Zeit nicht zu arbeiten. Umso schlimmer ist es, als sie eine Herzoperation benötigt. Die nach der OP durchgeführte Untersuchung zeigt, dass ein weiterer Eingriff notwendig ist. Die Ärzte klären Frau B. aber nicht darüber auf, sondern schicken sie auf mehrwöchige Rehabilitation.
Da die Brustschmerzen auch durch weitere ambulante Reha-Behandlungen nicht aufhören, wird Frau B. neuerlich untersucht. Wie zuvor, wird dabei ebenfalls festgestellt, dass eine zweite OP notwendig ist.
D.A.S. übernimmt Prozesskostenrisiko
Der zweite Eingriff hilft und die Beschwerden verschwinden. Aber Frau B. hat neben unnötigen Schmerzen einen Verdienstentgang von mehreren zehntausend Euro zu beklagen. Wäre sie durch die Ärzte richtig aufgeklärt und sofort ein zweites Mal operiert worden, hätte sie sich die monatelange Reha erspart. Ihr Verlust wäre deutlich geringer gewesen.
Die D.A.S. stellt Frau B. einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt zur Seite, der sie vor Gericht vertritt. Da ärztliche Aufklärungsfehler aufgrund fehlender Zeugen aber extrem schwer zu beweisen sind, verliert Frau B. den Prozess. Die Prozesskosten betragen aufgrund des hohen Streitwerts, zahlreicher Gutachten und einigen Verhandlungstagen 60.000,- Euro. Die D.A.S. springt ein und übernimmt den gesamten Betrag.
Ohne Rechtsschutz kann es sehr teuer werden
Recht zu haben heißt nicht immer Recht zu bekommen. Daher ist es umso wichtiger, rechtlich abgesichert zu sein. Wäre Frau B. als Firmenkundin nicht bei der D.A.S. rechtsschutzversichert gewesen, hätte sie die Kosten selbst bezahlen müssen. Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist für Firmenkunden im Profi-Rechtsschutz und für Privatkunden im D.A.S. Start-Rechtschutz versichert.
Welche Summen auf einen zukommen können, kann mit dem D.A.S. Prozesskostenrechner online ausgerechnet werden.