Hundeattacke auf Kind! Was nun?

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Bissiger Hund

Claudia V. ist Mutter einer sechsjährigen Tochter. Neben Familie V. lebt Hubert S., der mit seinem Hund öfters ohne Leine und Maulkorb spazieren geht.  
Frau V. ist mit ihrer Tochter auf dem Spielplatz, als sich der Nachbarshund plötzlich auf die Kleine stürzt. Dabei fügt er ihr Bisswunden auf Arm, Schulter und im Gesicht zu. Die Tochter wird ins Krankenhaus gebracht.

Völlig geschockt wendet sich Frau V. an die D.A.S. Sie telefoniert mit einer D.A.S. Juristin, die ihr einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt vermittelt. Mit Unterstützung des D.A.S. Anwalts schließt sich Frau V. dem Strafverfahren gegen den Hundehalter als Privatbeteiligte an. Dabei geht es um die Schmerzensgeldansprüche ihrer Tochter.


D.A.S. Partneranwälte vertreten Kunden vor Gericht
Der Hundebesitzer wird aufgrund der Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht wegen fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich verurteilt. Im darauf folgenden Schadenersatzprozess werden Claudia V.s Tochter ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro sowie eine Verunstaltungsentschädigung von 4.000 Euro zugesprochen. Zusätzlich wird die Haftung des Nachbarn für künftige Schäden (z. B. kosmetische Operationen) festgestellt.

Der Nachbar ist vor kurzem arbeitslos geworden. Eine Hundehaftpflichtversicherung hat er nicht abgeschlossen. Die Forderungen von Familie V. sind mangels Vermögens auch im Exekutionsverfahren nicht einbringlich.

Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die D.A.S. das zugesprochene Schmerzensgeld und die Verunstaltungsentschädigung von insgesamt 24.000 Euro. Sollte der Hundehalter wieder zu Geld kommen, zahlt die D.A.S. weitere vier Exekutionsversuche.

 
D.A.S. Privat Rechtsschutz Premium inklusive Ausfallversicherung
Eine Hundeattacke auf ein Kind ist ein großer Schock und kann mit schweren Verletzungen einhergehen. Wenn der Hundebesitzer dann obendrein das Schmerzensgeld nicht bezahlen kann, wird die Situation für die Betroffenen noch schlimmer.

Frau V. hat mit ihrem D.A.S. Privat RechtsschutzPremium vorgesorgt. Darin ist die Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden inkludiert.
Familie V. bekommt das uneinbringliche Schmerzensgeld von der D.A.S., Prozesskosten entstehen für sie keine.