Keine Geldrückgabe bei Umtausch! Was nun?

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Kein Geldrückgabe Mann Frau

An einem Freitagnachmittag macht sich Adina M. auf den Weg in die Wiener Innenstadt – endlich mal wieder ein wenig bummeln. Außerdem ist sie für die herannahende Geburtstagsparty ihres Freundes noch auf der Suche nach dem passenden Outfit. In einem Kaufhaus lässt sie sich von einer Verkäuferin beraten und probiert einige Varianten durch. Auf Anraten der Verkäuferin entscheidet sie sich schließlich für ein blaues Kleid.

Daheim probiert Adina M. das Kleid erneut an. Doch zu Hause gefallen ihr Farbe und Schnitt nicht mehr so gut. Adina M. beschließt, das Kleid zurückzubringen. Im Geschäft bietet die Verkäuferin kulanter Weise an, eine Gutschrift über den Betrag auszustellen. Doch diese nimmt Adina M. nicht an, sie möchte lieber das Geld retour.

Adina M. lässt das keine Ruhe und fragt bei der D.A.S. Rechtsberatung nach, warum eine Geldrückgabe verweigert wird. Die D.A.S. Juristin bestätigt ihr, dass weder ein Recht auf Umtausch noch auf Geldrückgabe besteht. In diesem Fall bietet die Juristin aber an, einen Brief an das Kaufhaus zu schreiben, in dem sie die Geldrückgabe fordert.

Kurze Zeit später die positive Antwort des Kaufhaus: Ausnahmsweise erstatten sie Adina M. das Bargeld zurück.

Deshalb Rechtsschutz:

Nicht immer dreht es sich bei Rechtsschutz um einschüchternde Rechtskonflikte oder Streitigkeiten vor Gericht. Oft reicht eine Auskunft oder ein Schreiben der D.A.S.-Juristen, um Rechtliches zu klären.

Im Rahmen ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung hat Adina M. den Baustein Vertrags-Rechtsschutz mitversichert. Auf Ihre Frage zum Umtausch konnte ihr die versierte D.A.S. Juristin rasch Auskunft geben – und sich erfolgreich für Adina M. einsetzen.