Gut zu wissen: Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht

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Grafik Rechtsschutz

Ein Traktor kracht in einen EVN Kabelverteilerschrank – dadurch werden viele daraus mit Strom versorgte Haushaltsgeräte einer Familie kaputt. Die Kfz-Versicherung des Traktors kommt dafür nicht auf. Lesen Sie hier warum!

Was ist passiert?

Familie F. wohnt in einem Einfamilienhaus. Den Strom für die Liegenschaft bezieht sie von der EVN. Ein Traktor stößt mit seinem Traktorgespann gegen den unmittelbar vor der Liegenschaft gelegenen Kabelverteilerschrank der EVN. Der Anhänger touchiert diesen und reißt ihn aus der Sockelverankerung. Es kommt zu einer Überspannung im Wohnhaus der Familie.

Durch den Vorfall sind diverse elektrische Geräte, nämlich Trockner, Kühlschrank, ein Receiver, die Mikrowelle, Radio und der Sensor der Außenlampe sowie die Heizung beschädigt.

Die Familie fordert knapp EUR 6.000 an Schadenersatz für die Zerstörung dieser Geräte von der Haftpflichtversicherung des Traktorlenkers.

Das Erst- und Zweitgericht entscheiden zunächst zugunsten der Familie: Es geht um einen typischen Schaden und dieser liegt nicht außerhalb der allgemeinen menschlichen Erfahrung.

Der Fall kommt zum Obersten Gerichtshof.

So hat der OGH entschieden:

Der OGH lehnt die Haftung der Versicherung ab.

Die Schäden sind dann nicht ersetzbar, wenn die unmittelbar beschädigte Stromleitung oder der unmittelbar beschädigte Kabelverteilerschrank nicht im Eigentum dessen stehen, dessen Sachen als Folge dieser unmittelbaren Beschädigung zerstört werden.

Der Kabelschrank ist im Eigentum der EVN, nicht der Familie.

Einen Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung erhält die Familie daher nicht!