Regina P. ärgert sich furchtbar. Schon zum zweiten Mal hat sie ihren Kleinwagen wegen desselben Problems in die Werkstatt gebracht. Der Mechaniker hat Schaltung und Getriebe zerlegt, repariert und wieder zusammengebaut. Frau P. hat den Eindruck, dass die KFZ-Techniker ihr die Schuld an den wiederkehrenden und immer gleichen Schäden und Fehlfunktionen geben.
Ihrer Meinung nach wurde schon der erste Reparaturversuch nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Werkstatt besteht aber auch auf die Bezahlung der zweiten Rechnung. Nach wie vor macht das Auto aber komische Geräusche.
Also meldet sich Regina P. beim D.A.S. RechtsServiceZentrum Ost. Die Referentin kontaktiert einen Techniker des Importeurs, der gegen einen geringen Kostenbeitrag bei der neuerlichen Zerlegung des Getriebes anwesend ist. Dabei stellt sich heraus, dass die Werkstatt zwei Zahnräder falsch eingebaut haben.
Die D.A.S. handelt für Frau P. aus, dass sie nur die Rechnung für den ersten Reparaturversuch bezahlen muss.
Auch die Kosten für den Fachmann des Importeurs können auf die Werkstätte überwälzt werden.
Deshalb Rechtsschutz
Als Laie ist man vermeintlichen Experten oft hilflos ausgeliefert. Gut, dass Frau P. vorgesorgt hat. In ihrer D.A.S. Versicherung ist der Fahrzeug-Rechtsschutz inkludiert. So kann sie sich auf rasche rechtliche Unterstützung verlassen.