Mitarbeiter bei Dienstreise verletzt! Was nun?

Inhaltsbereich
Taxi

Mario P. arbeitet für eine Videoproduktionsfirma. Als er für zwei Drehtage in Tirol auf Dienstreise ist, nimmt er sich ein Taxi. Der Taxifahrer scheint gestresst zu sein und fährt viel zu nah auf das vor ihm fahrende Auto auf. In einem unachtsamen Moment übersieht der Lenker, dass der Autofahrer vor ihm abbremst, um bei der roten Ampel stehen zu bleiben.
Aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes kracht das Taxi, in dem der ahnungslose Herr P. sitzt, in den vorderen Wagen. Dabei bricht sich Herr P. beide Handgelenke und fällt für die nächsten Wochen als Kameramann aus.

Rund 500 D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich

Die Firma, für die P. arbeitet, hat bereits vor einigen Jahren einen D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen. Da Herr P. während seiner Dienstreise verletzt wurde, können die Schadensersatzforderungen für die erlittenen Verletzungen über die D.A.S. geltend gemacht werden. Auf Wunsch der Firma, beauftragt die D.A.S. dafür einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt, der Herrn P. gegen den Taxilenker vor Gericht vertritt. Das Knowhow des Anwalts macht sich bezahlt und Herr P. gewinnt den Prozess.  

Profi-Rechtsschutz bietet auch Absicherung für Dienstnehmer

Gut, dass das Unternehmen, bei dem Herr P. arbeitet, durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgesichert ist. Bereits die Basisabsicherung – der Profi-Rechtsschutz – bietet Versicherungsschutz für Dienstnehmer im Lenker-, Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz.
Wäre Herr P. nicht über seine Firma versichert gewesen und in seiner Freizeit verletzt worden, so hätte ihn der D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat abgesichert. Dieser enthält ebenfalls den Schadenersatz-Rechtsschutz.