Weil sich Laura C. mit ihrem Nachbarn gut versteht, darf dieser ihre Zufahrtsstraße mitbenutzen und mit dem Auto zu seinem Haus fahren. Als das Nachbarhaus eines Tages an einen neuen Eigentümer verkauft wird, kommt es zu rechtlichen Schwierigkeiten. Denn der neue Nachbar hat ein viel breiteres Auto, wodurch er beim Zufahren die Gemüsebeete von Frau C. ruiniert. Dabei könnte er auch über einen anderen Weg zu seinem Grundstück gelangen, der für ihn aber etwas weiter ist. Frau C. versucht mit dem Nachbarn zu reden und bittet ihn, das Benützen ihres Weges zu unterlassen. Dieser ignoriert die Bitte aber.
D.A.S. beauftragt D.A.S. Partneranwalt
Frau C. wendet sich an das D.A.S. RechtsService-Zentrum in ihrer Nähe und bespricht mit einem der erfahrenen Juristen die Sachlage. Die D.A.S. stellt ihr daraufhin einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte zur Verfügung, der für Frau C. eine Unterlassungsklage einbringt und sie vor Gericht vertritt.
Laura C. bekommt vom Gericht Recht zugesprochen. Die Kosten müssen vom Nachbarn getragen werden.
WohnWelt inkludiert Rechtsschutz rund um Eigentum und Miete
Laura C. hat in ihrem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium neben der ArbeitsWelt, FamilienWelt und VerkehrsWelt auch ihre WohnWelt versichert. In der WohnWelt ist unter anderem der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete enthalten, welcher Frau C. auch in diesem Fall geschützt hat. Über das Kostenrisiko musste sie sich dank ihrer D.A.S. Rechtsschutzversicherung keine Gedanken machen.
Firmenkunden haben den Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für ihren Hauptwohnsitz bereits im Profi-Rechtsschutz und für die Firmenstandorte in ihrem Standort-Rechtsschutz inkludiert.