Nachbarschaftsstreitigkeiten

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Deshalb wird häufig gestritten

Anrainerstreitigkeiten gibt es immer wieder. Dabei kann es zum Beispiel um die Errichtung eines Zaunes gehen.
Als Eigentümer sind Sie gesetzlich für die Errichtung des Zaunes auf der rechten Grundstücksseite zuständig.

Streitpunkte sind auch oft herüberragende Wurzeln und Äste. Diese kann der jeweilige Grundeigentümer aus dem Boden reißen bzw. abschneiden. Dabei muss jedoch fachgerecht und schonend vorgegangen werden, um die Substanz nicht zu schädigen.

Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer selbst. Es sei denn, ein Schaden droht oder ist bereits eingetreten. In diesem Fall kommt es zu einer Kostenteilung zwischen den Nachbarn. Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften sind natürlich auch dabei zu beachten (z. B. Forstgesetz, Baumschutzgesetze etc.). Wird Ihnen durch hohe Hecken oder Bäume auf dem Nachbargrundstück Licht oder Luft genommen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch.

Tiere

Haustiere in der Nachbarschaft können immer wieder zu Konflikten führen. Die Liste reicht von Lärmbelästigung durch Hundegebell, über Verschmutzung bis Nichtbeachtung der Leinenpflicht.
Als Tierhalter muss man auf seinen Hund entsprechend aufpassen, sonst kann man schadensersatzpflichtig werden, wenn er jemanden beißt. Die Anbringung einer Warnungstafel „Bissiger Hund“ beim Eingang allein genügt noch nicht.
Einschlägige Gerichtsentscheidungen gibt es etwa zu Hunden, Hühnern und Schafen, aber auch zu Bienen.

Wenn der Baum des Nachbarn Schatten auf mein Grundstück wirft oder: Wie man den Nachbar zwingt, seinen Baum zu fällen!

Lärmende Nachbarn

Die meisten von uns leiden heutzutage unter übermäßiger Lärmentwicklung, ob es sich nun um Verkehrslärm, Betriebslärm oder Lärm aus der Nachbarschaft handelt.

Bei übermäßigem Lärm aus der Nachbarschaft kann eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht erhoben werden, wenn das ortsübliche Maß überschritten wird.