Magdalena H. betreibt ihre eigene kleine Gärtnerei. Sie achtet sehr darauf, natürliche Produkte für die Pflege ihrer Pflanzen einzusetzen. Ihre Kürbisse düngt sie deshalb mit biologischen Mitteln. Sie ist mit der Wirkung sehr zufrieden. Der Nachteil – das Mittel riecht sehr unangenehm. Dieser Geruch fällt auch dem Nachbarn, der ein Wochenend-Haus auf dem Grundstück neben dem Kürbisfeld hat, auf. Es dauert nicht lange, da findet Frau H. eine Unterlassungsaufforderung in ihrem Briefkasten.
Mediation als Streitlösung ohne Gerichtsverfahren
Ratlos kontaktiert sie einen Juristen im RechtsServiceZentrum Ost. Dieser richtet ein Schreiben an den Nachbarn mit dem Angebot einer außergerichtlichen Einigung. Beide Seiten erklären sich bereit, einen Termin mit einem Mediator wahrzunehmen. Dabei vereinbaren die beiden Parteien, dass Frau H. ihren Nachbarn vorwarnt, wenn sie ihre Kürbisse düngen möchte. Der Nachbar wird dann nach Möglichkeit sein Ferienhaus nicht nutzen. Dafür versorgt ihn Magdalena H. regelmäßig mit Gemüse aus ihrem Anbau.
Standort-Rechtsschutz im D.A.S. Firmen-Rechtsschutz inkludiert
Nachbarschaftliche Konflikte müssen nicht immer vor Gericht ausgestritten werden. In ihrem Firmen-Rechtsschutz hat Magdalena H. den Standort-Rechtsschutz versichert. So hat sie Versicherungsschutz für ihre Betriebsobjekte. Außerdem besteht die Option, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Für Frau H. entstehen keine Kosten.