Florentina W. arbeitet hauptberuflich als Büroangestellte. In ihrer Freizeit gibt sie Kindern und Jugendlichen Nachhilfe in Mathematik. Ihren Nebenjob übt sie offiziell aus und bezahlt aus ihren Einnahmen auch Steuern.
Die Arbeit macht ihr großen Spaß. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Mutter einer Nachhilfeschülerin die geleisteten Übungsstunden nicht bezahlen möchte. Es geht um eine Rechnung von über 500 Euro.
D.A.S. sorgt dafür, dass Kunden zu ihrem Recht kommen
Frau W. versucht, mit der Kundin zu reden, doch diese lenkt nicht ein. Die Begründung für die Zahlungsverweigerung ist, dass ihre Tochter zu wenig Fortschritte macht. Das kann Florentina W. nicht nachvollziehen, immerhin hat sich ihre Schülerin sogar um eine Note verbessern können.
Hilfesuchend wendet sich Frau W. an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Die Juristen setzen ein Mahnschreiben an die Mutter der Schülerin auf. Das Schreiben hat sichtlich Eindruck hinterlassen, denn bereits nach einer Woche werden die 500 Euro auf das Konto der D.A.S. Kundin überwiesen.
Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit in Basisabsicherung inkludiert
Der Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit bietet Florentina W. einen Vertrags-Rechtsschutz für ihre nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Nachhilfelehrerin.
Dieser ist bereits im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert und schützt die Kundin sogar ohne Streitwertlimit, da für ihre Erwerbstätigkeit keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.