Jaqueline H. ist Besitzerin einer Boutique. Als Service bietet sie ihren Kunden einen E-Mail-Newsletter an, der über Produktneuheiten und Angebote informiert. Der Newsletter wird von einer externen IT-Firma versendet, welche auch die Adressdaten der E-Mailempfänger verwaltet.
Sechs Monate nach dem Versand des Newsletters wird Frau H. eine Klageschrift zugestellt. Einer ihrer Kunden wirft ihr vor, noch immer per Mail kontaktiert zu werden, obwohl er sich bereits zwei Mal von diesem Service abgemeldet hat. Dadurch hätte sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, weshalb er Klage eingereicht hat.
Auf DSGVO spezialisierte D.A.S. Partneranwälte
Frau H. fällt aus allen Wolken und spricht mit der externen IT-Firma. Diese räumt ein, vergessen zu haben, die Daten des betroffenen Kunden aus der Empfängerdatenbank zu löschen. Frau H. weiß nicht mehr weiter und wendet sich an das D.A.S. RechtsService-Zentrum. Ihr wird ein auf Datenschutz spezialisierter D.A.S. Partneranwalt zur Seite gestellt, der sie vor Gericht vertritt.
Als Frau H. den Prozess verliert, springt die D.A.S. ein und zahlt die Kosten für das Verfahren sowie den Anwalt.
Daten-Rechtsschutz für Firmen- und Privatkunden
Genau für solche Fälle bietet die D.A.S. den Daten-Rechtsschutz bereits in der Basisabsicherung an. Für Privatkunden ist dieser im Start-Rechtsschutz, für Firmenkunden im Profi-Rechtsschutz enthalten.
Mit dem Daten-Rechtsschutz können Privatpersonen ihr Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeiter durchsetzen. Firmenkunden können damit die Ansprüche Betroffener nach dem Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung abwehren.