Prüfpickerl von Autoscheibe gekratzt! Was nun?

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Parkpickerl Auto

Alexandra H. hat für ihr Auto keinen Garagenplatz und parkt daher auf der Straße. Als sie eines Morgens zu ihrem Wagen kommt, entdeckt sie, dass ein großer Teil der §57-Plakette von ihrer Frontscheibe gekratzt wurde.
Das ist wirklich ärgerlich! Denn erst vor kurzem hat sie die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung in einer Vertragswerkstätte durchführen lassen.
Da sie nicht weiß, was jetzt zu tun ist, ruft sie bei der D.A.S. Rechtsberatung unter 0800 386 300 an.

D.A.S. Rechtsberatung für alle Rechtsfragen

Die Juristin der D.A.S. Rechtsberatung erklärt Frau H. die rechtliche Sachlage ganz genau. Laut der Rechtsexpertin sollte Frau H. nun rasch reagieren und muss sich von einer befugten Werkstätte eine Ersatzplakette ausfertigen lassen. Die Plakette bekommt sie gegen Vorlage des letzten Originalgutachtens sowie des originalen Zulassungsscheins. Autofahrerclubs bieten die Ausstellung für ihre Mitglieder günstiger an.
Die Juristin rät Frau H. auch noch dazu, das Prüfgutachten von nun an als Kopie immer in ihrem Fahrzeug mitzuführen.

Unter 0800 386 300 bekommen Kunden rasch Hilfe

Frau H. ist sehr froh, dass ihr so rasch alle Fragen beantwortet wurden. Noch am selben Tag fährt sie in eine Werkstätte und lässt sich eine neue Prüfplakette ausstellen.
Kunden der D.A.S. sind mit ihren Problemen, Fragen und Sorgen nie alleine. Schon bevor Rechtsprobleme überhaupt entstehen, steht ihnen die D.A.S. Rechtsberatung telefonisch unter
0800 386 300 zur Verfügung. Erfahrene Juristen beraten in rechtlichen Angelegenheiten. So können Konflikte oftmals gelöst werden, bevor sie überhaupt entstehen.
Weitere Vorteile für D.A.S. Kunden finden sich unter www.das.at/Rechtsschutz/Vorteile