Rechnung nicht bezahlt! Was nun?

Inhaltsbereich
Inkasso Rechtsschutz Ehepaar Hochzeit

Rudolf P. ist selbstständiger Fotograf und hat sich auf Hochzeiten spezialisiert. Eines der Brautpaare, das er bei seinem großen Tag begleitet hat, schuldet ihm seit mehr als einem Monat das vereinbarte Entgelt. Die Rechnung beträgt rund 2.000 Euro.

Erst versucht es Herr P. mit einem Mahnschreiben, auf das er den D.A.S. Mahnkleber anbringt. Auf dem Aufkleber steht, dass bei Nichtbezahlung der Rechnung die D.A.S. Rechtsschutz AG eingeschaltet wird.

Aber leider nützt auch das nichts. Das Brautpaar ist wie vom Erdboden verschluckt und reagiert weder auf Briefe, noch auf Anrufe.

RechtsServiceInkasso hilft beim Eintreiben offener Rechnungen

Weil er nicht mehr weiterweiß, wendet sich der Fotograf an das D.A.S. RechtsServiceInkasso. Die erfahrenen Rechtsschutzspezialisten versuchen noch einmal, mit den säumigen Kunden Kontakt aufzunehmen, aber diese reagieren wieder nicht. Daher wird eine spezialisierte D.A.S. Partneranwältin mit dem Fall beauftragt.

Die Anwältin kann bei Gericht erreichen, dass der offene Rechnungsbetrag sowie die Anwalts- und Gerichtkosten per Lohn- und Gehaltspfändung von den Kunden einbehalten werden. Endlich kommt Herr P. zu seinem Geld.

Inkasso-Rechtsschutz im Auftragnehmer-Rechtsschutz inkludiert

Der Inkasso-Rechtsschutz sichert Firmenkunden umfassend ab und schützt sie, wenn Geschäftspartner und Kunden Rechnungen nicht bezahlten. Er inkludiert zum Beispiel eine Inkassoberatung, die Kostenübernahme für die gerichtliche Eintreibung offener Rechnungen und noch vieles mehr.

Der Inkasso-Rechtsschutz ist im Auftragnehmer-Rechtsschutz enthalten.