Recht am eigenen Bild verletzt! Was nun?

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Hochzeitspaar wird fotografiert

Sebastian W. und seine Verlobte engagieren für ihre Hochzeit einen professionellen Fotografen, der von ihnen Bilder anfertigt. Herr W. ist mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und hängt sofort ein paar der Abzüge im Wohnzimmer auf.
Als das junge Ehepaar zwei Monate nach der Hochzeit einen Werbeflyer des Fotografen zugeschickt bekommt, traut es seinen Augen nicht. Ihr Hochzeitsfoto wurde als Werbebild auf der Titelseite des Flyers verwendet. Und das ohne ihre Einwilligung!

Regionale juristische Beratung in den D.A.S. RechtsService-Zentren
Herr W. kontaktiert das RechtsService-Zentrum in Graz und beschreibt sein Problem. Die D.A.S. Juristen stellen Herrn W. einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte zur Verfügung, der sich der Sache annimmt. Der Rechtsanwalt kann vor Gericht erreichen, dass das Hochzeitsfoto vom Flyer entfernt werden muss und Herr W. finanziell entschädigt wird.

Immaterialgüterrechtsdeckung für Privat- und Firmenkunden
Die Immaterialgüterrechtsdeckung schützt bei Streitigkeiten über Verträge, die geistiges Eigentum beinhalten. Darüber hinaus sind Probleme rund um das Recht am eigenen Bild abgesichert.
Davon hat auch Sebastian W. profitiert, der die Immaterialgüterrechtsdeckung in seinem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert hatte.
Für Firmenkunden ist die Immaterialgüterrechtsdeckung im PremiumSchutz enthalten.