Rechtsfall gelöst: Streit ums Erbe

Inhaltsbereich
Testament

Eigentlich sollte in der Familie von Joachim F. alles klar geregelt sein. Das elterliche Unternehmen und die zahlreichen Liegenschaften sollen nach dem Tod der Eltern fair unter allen Geschwistern aufgeteilt weiter. Streitigkeiten darüber wollte im Vorfeld niemand.

Als dann wenige Jahre nach dem Vater auch die Mutter von Herrn F. stirbt, zeigt sich aber ein ganz anderes Bild. Die im Verlassenschaftsverfahren angeführten Vermögenswerte weisen einige Lücken auf: Offenbar haben die Eltern dem jüngsten Sohn bereits zu Lebzeiten fast alles überschrieben. Joachim F. verbleibt daher nur noch ein sehr geringer Anteil am Familienvermögen. Noch während der Verlassenschaftsabhandlung fordert er eine angemessene Ersatzleistung von seinem Bruder; dieser lehnt jedoch vehement ab.

Daraufhin sucht Joachim F. einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser klärt ihn zunächst über seine rechtlichen Möglichkeiten auf und rät ihm, eine Pflichtteilsklage einzubringen. Angesichts der Höhe der Ansprüche, immerhin rund EUR 600.000, sind die zu erwartenden Kosten enorm. Zum Glück ist Herr F. bei der D.A.S. rechtsschutzversichert und hat sich auf Anraten seines Betreuers auch schon vor Jahren für den Einschluss der FamilienWelt entschlossen. So kann er die Klage ohne Kostenrisiko einbringen.

Im Verfahren werden mehrere Gutachten benötigt, um die Liegenschaften und das Unternehmen der Eltern zu bewerten. Nach drei Jahren mit zahlreichen Verhandlungstagen und Schriftsätzen können sich die Brüder endlich auf einen Vergleich einigen: Herr F. erhält die Hälfte des Klagsbetrags in Raten. Erfolgt eine Ratenzahlung verspätet, wird der eingeklagte Gesamtbetrag sofort fällig. Bereits bei der zweiten vereinbarten Rate gerät der Bruder in Verzug, doch Joachim F. verzichtet auf die Rechtsfolgen. Nach weiteren zwei Jahren ist der gesamte Vergleichsbetrag beglichen und die Angelegenheit für Herrn F. abgeschlossen.

Günstig war das Ganze nicht: Die Kosten für den Sachverständigen und den Anwalt von Joachim F. trägt die D.A.S. – das entspricht einer Ersparnis von über EUR 80.000.