Rechtsprobleme als Funktionär eines Vereins! Was nun?

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Bier gezapft

Norbert F. ist Kassier im Fußballverein seiner Gemeinde. Um die Vereinskasse aufzubessern, findet jährlich ein Zeltfest statt. Die Organisation übernimmt Herr F.  
Das Fest ist ein großer Erfolg und Norbert F. erhält viel Lob für seine Arbeit. Umso erstaunter ist er, als ihm eine Anzeige zugestellt wird, in der ihm die Nicht-Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zur Last gelegt wird. Angeblich wurde Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt. Und das obwohl die Kellner im Vorfeld noch extra darüber aufgeklärt wurden, dass sie im Zweifel nach dem Ausweis der Gäste fragen müssen.
 
Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte vertreten vor Gericht und Behörden
Herr F. wendet sich an das RechtsServiceZentrum in Wien. Die erfahrene Juristin vermittelt ihm eine der D.A.S. Partneranwältinnen, die auf Verwaltungsstrafverfahren spezialisiert ist. Mit Hilfe der Anwältin und der geladenen Zeugen kann vor der Behörde bewiesen werden, dass Norbert F. alle notwendigen Jugendschutz-Maßnahmen ergriffen hat und er sich nichts zu Schulden kommen hat lassen. Die Anwaltskosten übernimmt die D.A.S.
 
D.A.S. Rechtsschutz für Funktionäre von Vereinen
Die D.A.S. bietet sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden einen umfassenden Rechtsschutz für Funktionäre von Vereinen an. Davon hat auch Norbert F. profitiert, der mit seinem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz optimal versichert war.
Für Vereine gelten strenge rechtliche Pflichten, die sowohl vom Verein als auch von seinen Funktionären eingehalten werden müssen. Der D.A.S. Rechtsschutz für Funktionäre greift auch dann, wenn der Verein nicht auf der Seite des Funktionärs steht. Etwa wenn der Vorwurf lautet, dass der Funktionär zu Lasten des Vereins gehandelt hat.