Auf Schutzweg von Auto angefahren! Was nun?

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Frau mit Brille

Es ist Samstagvormittag, Claudia K. ist zu Fuß auf dem Weg zu ihrem Wochenendeinkauf. Als sie eine Straße auf dem Schutzweg überquert, biegt ein Auto um die Ecke. Der Autofahrer ist sehr schnell dran und kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, als er Frau K. erblickt.

Sie wird von dem Auto erfasst und stürzt zu Boden. Der Autofahrer bremst und ruft die Rettung. Die Einsatzkräfte sind rasch zur Stelle. Claudia K. erleidet ein Schleudertrauma und mehrere Knochenbrüche. Die Polizei stellt beim Alko-Test fest, dass der Unfalllenker alkoholisiert gefahren ist.

Nach ein paar Wochen im Spital und danach im Krankenstand hat sich Frau K. einigermaßen vom Unfall erholt. Da wartet die nächste unangenehme Überraschung auf sie. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erkennt die Höhe ihrer Schmerzengeldforderung nicht an. Außerdem übernimmt die Versicherung keine Haftung für zukünftige Schäden aufgrund des Unfalls.

Claudia K. ist verzweifelt. Sie ruft im RechtsServiceZentrum West an. Der Jurist am Telefon beruhigt sie und beauftragt einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt mit dem Fall. Es kommt zu einem Prozess und siehe da – das Urteil fällt zugunsten von Frau K. aus.

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten des Gerichtsverfahrens von mehr als 62.000 Euro zur Gänze übernehmen.

So hilft die D.A.S. Privatrechtsschutzversicherung, wenn die gegnerische Haftpflichversicherung die Schmerzengeldansprüche nicht anerkennt

Wenn man unschuldig verletzt wird, ist das schon schlimm genug. Umso größer ist die Verzweiflung, wenn man danach nicht einmal Recht bekommt.

Gut, dass Claudia K. mit einer D.A.S. Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat. In ihrem Privat Rechtsschutz Premium ist der Schadenersatz-Rechtsschutz inkludiert. Die ERGO sorgt so für die optimale Vertretung vor Gericht und trägt das Kostenrisiko für Frau K.