Steuernummer
Beim Finanzamt müssen Sie die Eröffnung eines Unternehmens innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit bekanntgeben. Dazu reicht eine kurze, schriftliche Mitteilung. Gleichzeitig suchen Sie mit einem gesonderten Fragebogen um die Zuteilung einer Steuernummer an.
Steuern für Unternehmer
Steuern muss jeder Unternehmer für entsprechendes Einkommen zahlen, unabhängig von Rechtsform, Branche etc. Vor Abgabe Ihrer Steuererklärungen sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen, der alles noch einmal prüft.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist die „Lohnsteuer“ der Selbstständigen. Basis und Bemessungsgrundlage ist der jährlich erwirtschaftete Gewinn. Dieser wird mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung und doppelter Buchführung ermittelt.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer von Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH. Sie beträgt, unabhängig von Gewinnhöhe, 25%.
Kommunalsteuer
Der Kommunalsteuer unterliegen sämtliche Bruttoarbeitslöhne, die an Dienstnehmer eines Betriebes im Inland ausbezahlt werden. Steuerschuldner ist dabei der Unternehmer. Der Steuersatz beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Monat selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu bezahlen.