Sicher unterwegs mit Scooter, Skateboard & Co
Das Fahrrad hat Konkurrenz bekommen. Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene nutzen immer öfter unkonventionelle Sportgeräte um von A nach B zu gelangen. Inline-Skates, Scooter und Skateboards werden immer beliebter.
Beim Fahrradfahren gibt es konkrete gesetzliche Bestimmungen. Die Rechtslage ist bei Trendsportgeräten hingegen unübersichtlicher.
Generell gilt – andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Eltern müssen auch darauf achten, dass ihre Kinder keine Fußgänger gefährden. Dabei droht nämlich eine Verwaltungsübertretung und es drohen Strafen von bis zu 72 Euro. Auch Erwachsene riskieren eine Verwaltungsstrafe, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Tipps zum sicheren Umgang mit Trendsportgeräten
Wo dürfen sie mit Trendsportgeräten fahren?
Inline-Skaten ist auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen erlaubt. Fahrbahnen dürfen nicht in Längsrichtung befahren werden.
Das Verbot gilt nicht bei
- Radfahranlagen aber auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebiets
- Wohnstraßen, Begegnungszonen und Fußgängerzonen
- Fahrbahnen auf denen das Spielen erlaubt ist (laut§ 88 Abs. 1)
- Fahrbahnen, auf denen durch Verordnung der zuständigen Behörde das Fahren mit Rollschuhen zugelassen wurde.
Auch mit Rollschuhen oder Inline-Skates muss auf Radfahranlagen die vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden. Grundsätzlich gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie für Radfahrer.
Achtung: Kinder unter 12 dürfen nur mit Radfahrausweis (§ 65 StVO) ohne Aufsicht einer Person über 16 inlineskaten oder rollschuhfahren.
Das Tragen einer Schutzausrüstung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Miniscooter, Skateboards, Hoover Boards etc. dürfen Sie auf Gehsteigen, Gehwegen, Wohnstraßen und in Fußgängerzonen nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie weder den Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgänger behindern.
Beschränkungen gibt es auch hinsichtlich der Neigung von Straßen. Mit Skateboard & Co dürfen Sie nur auf Spielstraßen mit geringer oder keiner Neigung fahren.
Skateboards & Co sind auf Gehsteigen und Gehwegen nur erlaubt, wenn Sie nicht auf die Fahrbahn gelangen können.
Achtung: In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Fahrräder aber auch andere Sportgeräte nicht ohne weiteres mitgenommen werden. Informieren Sie sich vor Fahrantritt ob und wann Sie solche Fahrzeuge mitnehmen dürfen.
Achtung: Kinder unter 12 dürfen nur mit Radfahrausweis (§ 65 StVO) ohne Aufsicht einer Person über 16 alleine unterwegs sein. Auch sie müssen keine Schutzausrüstung tragen.
Benzinscooter bis 10 km/h sind Kraftfahrzeuge. Lenken darf man dieses Fahrzeug erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Benzinscooter über 10 km/h benötigen Sie eine Lenkerberechtigung (Mopedausweis).
Elektroscooter bis 25 km/h zählen zu den Fahrrädern. Deshalb gelten bei diesen Fahrzeugen dieselben Bestimmungen wie für Fahrräder.
Elektroscooter über 25 km/h sind wie Motorfahrräder zu behandeln. Um das Fahrzeug lenken zu können, benötigt man eine Lenkerberechtigung.
Für das Nutzen von Trendsportgeräten müssen Sie laut Gesetz keine Schutzausrüstung tragen. Trotzdem sollten Sie eine geeignete Ausrüstung verwenden. Dadurch können Sie Verletzungen vorbeugen.