Unerlaubtes Parken auf Firmenparkplatz! Was nun?

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Betriebsstatten-Rechtsschutz

René M. betreibt eine Tischlerei mit sechs Angestellten und einem Lehrling. Da einige seiner Dienstnehmer aus den Nachbarortschaften mit dem Auto in die Arbeit fahren, hat Herr M. bei der Auswahl seines Betriebsgebäudes darauf geachtet, dass genügend Parkplätze vorhanden sind.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Privatpersonen unerlaubterweise auf dem Parkplatz der Tischlerei parken, um in der Gegend spazieren zu gehen. Als eines Tages sogar den Kunden von Herrn M. keine Parkplätze mehr zur Verfügung stehen, weil so viele Autos unerlaubt abgestellt wurden, reißt dem Tischler der Geduldsfaden.

D.A.S. Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite

Er wendet sich an die D.A.S. Juristen, welche ihm dazu raten, die Kennzeichen der Falschparker aufzuschreiben und an die D.A.S. weiterzuleiten. Die Juristen können dann innerhalb einer Frist von 30 Tagen einen D.A.S. Partneranwalt mit der Einbringung von Besitzstörungsklagen beauftragen. Die Kosten für das Verfahren und den benötigten Anwalt übernimmt die D.A.S.
Herr M. befolgt den Rat der Rechtsexperten und gibt insgesamt zehn Kennzeichen bekannt. Sein Vorgehen zeigt Wirkung. Bereits zwei Monate später hat er mit seinem Parkplatz keinerlei Probleme mehr.

Betriebsstätten-Rechtsschutz für Firmenkunden

Der Betriebsstätten-Rechtsschutz steht Firmenkunden wie Herrn M. zur Verfügung und schützt gewerblich genützte Immobilien gegen Besitzstörungen, Streitigkeiten aus Mietverträgen und Auseinandersetzungen mit den Nachbarn. Abgesichert ist aber auch die Durchsetzung von Mietzinsminderungen.
Bei der Wahl des Profi-Rechtsschutzes in Kombination mit dem Auftraggeber-Rechtsschutz und dem Auftragnehmer-Rechtsschutz ist der Betriebsstätten-Rechtsschutz sogar inkludiert.