Das Steuerrecht unterscheidet drei verschiedene betriebliche Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)
- Land- und Forstwirtschaft
Für die Buchführungspflicht ist die Unterscheidung dieser Einkunftsarten wesentlich.
Abgabenrecht
Beim Finanzamt müssen Sie die Eröffnung eines Betriebs sowie dessen Standort innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit melden.
Dazu reicht eine kurze, schriftliche Mitteilung an das Finanzamt.
Für die Einkommenssteuer ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig, für die Umsatzsteuer das Betriebsfinanzamt. Gleichzeitig suchen Sie um eine Steuernummer an.
Das Finanzamt sendet Ihnen danach einen Fragebogen zu, den Sie innerhalb von 14 Tagen zurückschicken sollten. In manchen Fällen überprüft ein Finanzaußenbeamter die unternehmerische Tätigkeit an Ort und Stelle.