Das Bistro von Lucia T. läuft sehr gut und sie kann es sich sogar leisten, zwei Mitarbeiter einzustellen. Nur mit ihrem Geschäftsnachbarn versteht sie sich überhaupt nicht. Eines Tages wirft ihr dieser sogar vor, dass ihre Mitarbeiter illegal beschäftigt sind. Frau T. ist über diese Aussage sehr verärgert, denkt sich aber weiter nichts dabei.
Ohne Rechtsschutz müssen Prozesskosten selbst bezahlt werden
Umso schlimmer, als sie eines Tages einen Brief erhält, in dem steht, dass gegen sie ein Verwaltungsstrafverfahren geführt wird. Ihr wird vorgeworfen, gegen das Ausländerbeschäftigten-gesetz verstoßen zu haben. Der Entzug ihrer Gewerbeberechtigung droht. Verzweifelt wendet sich die Gastronomin an die Juristen der D.A.S. Rechtschutz AG, die ihr sofort eine erfahrene D.A.S. Partneranwältin zur Seite stellen. Die Anwältin erhebt Einspruch gegen die Strafverfügung im Verwaltungsstrafverfahren und Bescheidbeschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft beim Landesverwaltungsgericht. In beiden folgenden Verfahren kann bewiesen werden, dass die Vorwürfe vollkommen haltlos sind. Das Verwaltungstrafverfahren wird eingestellt, auch der Bescheid wird aufgehoben. Wäre Frau T. nicht Rechtsschutz versichert gewesen, hätte sie die Kosten für ihre Anwältin selbst bezahlen müssen – und das obwohl sie vom Vorwurf freigesprochen wurde. So übernimmt die D.A.S. die Sache und die Gastronomin muss sich um nichts mehr kümmern. Dass ein Gerichtsprozess schon bei einem niedrigen Streitwert richtig teuer werden kann, zeigt der D.A.S. Prozesskostenrechner.
Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren
Im Firmen-Rechtsschutz von Frau T. ist bereits in der Basisabsicherung der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren enthalten. Dieser bietet neben der Absicherung eines Strafverfahrens auch die Übernahme der Kosten des Verwaltungsverfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht und der Kosten von Verfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof bis 4.500 Euro.