Vorwurf Fahrerflucht nach Ausparken! Was nun?

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Fahrerflucht Rechtsschutz

René B. ist Berufskraftfahrer. Er übt seinen Beruf schon sehr lange aus und hat schon einiges erlebt. Eines Tages flattert eine Strafverfügung ins Haus. Ihm wird vorgeworfen, mit seinem Privatauto ein geparktes Fahrzeug beschädigt und Fahrerflucht begangen zu haben. Die Fakten sprechen nicht für ihn. Vor einem halben Jahr hatte er einen Unfall mit dem Firmen-LKW verursacht, bei dem es Verletzte gegeben hat. Auch wegen Schnellfahrens ist Herr B. vorgemerkt und es droht ihm der Führerscheinentzug. Für René B. wäre das eine Katastrophe. Schließlich ist er dann seinen Job los. Zu allem Unglück weist sein Auto eine Vorbeschädigung auf, die aber von einem anderen Unfall stammt.

Regionale D.A.S. RechtsServiceZentren beraten persönlich

Verzweifelt wendet er sich an einen Juristen im RechtsServiceZentrum West. Dieser beauftragt einen D.A.S. Partneranwalt, der auf Führerschein- und Verwaltungsstrafsachen spezialisiert ist. Außerdem verfügt der Anwalt über ein ausgezeichnetes technisches Verständnis.
Während des Verfahrens sagt ein Zeuge aus, der vorgibt, den Vorfall beobachtet zu haben. Deshalb wird Herr B. zum Entzug der Lenkerberechtigung für ein halbes Jahr verurteilt. Der D.A.S. Anwalt bringt ein Rechtsmittel ein und hat damit Erfolg. Vor dem Landesverwaltungsgericht gelingt es dem Anwalt zu beweisen, dass es Herr B. nicht gewesen sein kann. Das Verfahren wegen Fahrerflucht wird eingestellt und auch den Führerschein kann René B. behalten. Die Kosten für die Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren übernimmt die D.A.S.

D.A.S. VerkehrsWelt gegen Strafverfügung

Rechtskonflikte können nicht nur Zeit, Geld und Nerven sondern in manchen Fällen auch den Job kosten. Zum Glück kann man mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen und sich deshalb gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren. Mit der VerkehrsWelt hat René B. auch den Fahrzeug-Rechtsschutz sowie den Führerschein-Rechtsschutz versichert. Ihm sind daher keine Kosten entstanden.