Wie steht es um Photovoltaikanlagen in Mehrparteienhäusern?

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Mann auf Photovoltaikanlage

Rechtsfrage des Versicherungsnehmers
Ich wohne in einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus in Wien. Der Mehrheitseigentümer hat uns nun darüber informiert, dass er eine riesige Photovoltaikanlage am Dach des Hauses errichten möchte. Ich habe gelesen, dass er das tatsächlich ohne Zustimmung aller Eigentümer machen kann, sofern man diesem Schreiben nicht widerspricht. Stimmt das?

Antwort der D.A.S. Rechtsberatung
Im Jahr 2022 gab es eine Wohnungseigentumsgesetz-Novelle (WEG-Novelle 2022). Diese sieht bei sogenannten privilegierten Arbeiten Erleichterungen bei der Durchsetzung vor, z. B. im Falle einer Errichtung einer Solaranlage oder einer E-Ladestation.

Jedoch gilt in Ihrem Fall einer Photovoltaikanlage im Mehrparteienhaus diese neue Bestimmung nicht. Wieso? Sie bezieht sich nur auf Reihenhäuser beziehungsweise Einzelhäuser, die im Wohnungseigentum stehen.

Somit ist in Ihrem Fall die alte Regelung anwendbar: Es bedarf weiterhin der Zustimmung aller Eigentümer. Wenn schutzwürdige Interessen beeinträchtigt sind (z.B. Dachstatik bedenklich, Größe überdimensional, Verbauung, etc.), dann scheitert das Projekt. Der einzelne Bauwerber kann aber die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen, wenn solche Interessen nicht vorliegen. Dann entscheidet der Richter, ob die Maßnahme nach dem WEG erlaubt ist oder nicht.

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