
Unser Partner carbonify
Die THG-Prämie ist ein Angebot unseres Kooperationspartners carbonify ATW GmbH. Als eigenständiger THG-Quotendienstleister übernimmt carbonify die Prüfung Ihres Antrags und die weitere Abwicklung.
Über die Buttons „Jetzt THG-Prämie beantragen“ bzw. „THG-Prämie entdecken“ werden Sie jeweils auf die Website von carbonify weitergeleitet. Für die dort bereitgestellten Inhalte ist carbonify allein verantwortlich. ERGO haftet ausdrücklich nicht für die von carbonify erbrachten THG-Quotendienstleistungen. Für das Zustandekommen und den Inhalt eines Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der carbonify ATW GmbH sind ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der carbonify ATW GmbH maßgeblich.
Was steckt hinter der THG-Prämie?
Die THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote. Sie soll dazu beitragen, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Mineralölunternehmen und Treibstoffanbieter müssen gesetzliche Vorgaben zur Emissionsminderung erfüllen. Die mit Elektrofahrzeugen eingesparten Emissionen können dafür in Form von Zertifikaten berücksichtigt werden.
Nähere Details zu den Voraussetzungen und Abläufen für den Erhalt der THG-Prämie erhalten sie auch unter “Häufige Fragen”, sowie auf der carbonify Website.
Gut zu Wissen
Holen Sie sich jedes Jahr schnell, digital und ohne großen Aufwand Ihre THG-Prämie von 125 Euro bei ganzjähriger Zulassung. Die THG-Prämie kann auch unabhängig vom Abschluss einer Versicherung beantragt werden.
Die THG-Prämie können Halter:innen von Elektrofahrzeugen beantragen, unabhängig davon, ob sie ihr Fahrzeug privat oder geschäftlich nutzen. Auch Unternehmen und Flottenbetreiber können mehrere Fahrzeuge anmelden und die erforderlichen Unterlagen gesammelt übermitteln.
Für die Registrierung benötigen Sie lediglich die Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins. Diese laden Sie während der digitalen Beantragung hoch. Ihre persönlichen Daten und Kontoinformationen können Sie direkt im Antragsprozess hinterlegen.

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Häufige Fragen
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote. Sie ist ein gesetzliches Instrument, mit dem die Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden sollen.
Mineralölunternehmen und andere verpflichtete Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen verringern. Dafür können sie unter anderem zertifizierte Emissionsminderungen aus der Elektromobilität erwerben. Halter von Elektrofahrzeugen können ihre eingesparten Emissionen über einen spezialisierten Anbieter wie carbonify vermarkten und dafür eine THG-Prämie erhalten.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Die THG-Prämie können grundsätzlich Halter eines in Österreich zugelassenen, rein batterieelektrischen und mehrspurigen Fahrzeugs beantragen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Flottenbetreiber.
Auch Leasingfahrzeuge können berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass Sie oder Ihr Unternehmen als Halter in der österreichischen Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Die THG-Prämie steht grundsätzlich dem Halter zu, nicht zwingend dem Eigentümer des Fahrzeugs.
Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?
Quotenberechtigt sind rein elektrisch betriebene, mehrspurige Fahrzeuge. Dazu zählen beispielsweise:
- Elektro-Pkw
- Elektrische Transporter und Nutzfahrzeuge
- Elektrische Busse und Lkw
Plug-in-Hybride, Vollhybride und Mild-Hybride sind nicht für die pauschale Fahrzeugprämie berechtigt. Auch E-Bikes und E-Scooter können nicht berücksichtigt werden, da sie in der Regel nicht über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Beantragung benötigen Sie die österreichische Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs. carbonify benötigt grundsätzlich ein Foto beziehungsweise einen Upload der Vorder- und Rückseite.
Zusätzlich werden persönliche Daten und Kontoinformationen für die weitere Abwicklung und Auszahlung erfasst.
Wie funktioniert der Upload des Zulassungsscheins?
Im digitalen Antragsprozess laden Sie die Vorder- und Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung hoch. Sie können die Dokumente abfotografieren oder als vorhandene Dateien hochladen.
Bei mehreren Fahrzeugen können die Zulassungsbescheinigungen gesammelt übermittelt werden. Der Upload erfolgt im Rahmen der Registrierung bei carbonify.
Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?
Ja. Unternehmen, Flottenbetreiber und Privatpersonen mit mehreren Elektrofahrzeugen können mehrere Fahrzeuge anmelden. Die Fahrzeuge können in einem Nutzerkonto gebündelt und gemeinsam verwaltet werden.
Für größere Fuhrparks bietet carbonify einen eigenen Geschäftsbereich mit gebündelter Anmeldung und Abwicklung an.
Kann ich die THG-Prämie auch für ein Leasingfahrzeug beantragen?
Ja, sofern Sie als Halter in der österreichischen Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast ist, ist grundsätzlich nicht entscheidend.
Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie zusätzlich prüfen, ob Ihr Leasingvertrag besondere Regelungen zur THG-Prämie enthält.
Wie oft kann ich die THG-Prämie beantragen?
Die THG-Quote kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Der Anspruch bezieht sich jeweils auf das entsprechende Quotenjahr.
Bei einer unterjährigen Zulassung oder einem unterjährigen Halterwechsel kann die Abrechnung anteilig beziehungsweise tagesgenau erfolgen. Die konkreten Voraussetzungen sollten im jeweiligen Antrag geprüft werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach dem Upload prüft carbonify Ihre Daten und Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für diese Prüfung dauert die Bearbeitung bis zu fünf Werktage.
Die anschließende Prüfung und Zertifizierung durch das Umweltbundesamt kann mehrere Monate dauern.
Wann wird die THG-Prämie ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach der Bestätigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt – erfahrungsgemäß im Laufe des Folgejahres.
