7 gute Gründe für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage
Solarenergie bietet sowohl finanzielle als auch ökologische Vorteile. Wir nennen Ihnen sieben gute Gründe was für Photovoltaikanlagen spricht.
Mehr erfahrenMit dem Reparaturbonus für Privatpersonen werden 50 % der Reparaturkosten bei Elektro- oder Elektronikgeräten erstattet. Die österreichweite Förderaktion des Klimaschutzministeriums startete am 25. September 2023 in eine neue Runde und steht nun wieder für Förderungen bereit. Dabei wird nicht nur Ihre Geldbörse geschont, auch Umwelt und Klima danken es Ihnen.
Wir nutzen tagtäglich eine Vielzahl an elektronischen Geräten. Für viele beginnt mit dem Handywecker der Start in den Tag. Später helfen Teekocher oder Kaffeemaschine für das persönliche Lieblingsgetränk am Morgen. Auf der Lieblingsjeans, die man heute gerne tragen möchte, wird plötzlich ein Fleck entdeckt. Halb so schlimm, die Waschmaschine richtet das wieder. All diese Geräte erleichtern uns den Alltag und wir können uns im besten Fall über einen längeren Zeitraum auf sie verlassen. Irgendwann kommt dann aber der Moment, wo ein Elektrogerät den Geist aufgibt. Dann steht schnell die Überlegung im Raum, ein neues Gerät anzuschaffen. Aber das muss nicht immer sein! Mit dem Reparaturbonus können Sie Ihre Elektrogeräte reparieren lassen und dabei noch Geld sparen.
Privatpersonen können Elektro- und Elektronikgeräte reparieren lassen und sparen dabei mit dem Reparaturbonus 50 % der Kosten. Bis zu 200 Euro je Reparatur kann die Förderung dabei betragen, bei der Einholung eines Kostenvoranschlags sind es bis zu 30 Euro.
Die Förderaktion kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich genutzt werden.
Vom Bügeleisen bis hin zum Rasenmäher werden Reparaturkosten gefördert. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr defektes Gerät miteingeschlossen ist? In diesem Fall hilft die bereitgestellte „Geräteliste zur Förderung der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten“ des Klimaschutzministerium weiter.
Dafür müssen Sie lediglich online ein Reparaturbon erstellen. Dieser wird später dem Partnerbetrieb vorgelegt, bei dem sie die Reparatur durchführen lassen möchten. Der Partnerbetrieb kümmert sich um alles weitere und Sie haben keinen zusätzlichen Aufwand. Der Förderbetrag wird später automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Der Reparaturbonus kann österreichweit in einem der rund 1.900 teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden.
Gute Nachrichten: Der Reparaturbonus kann auch mehrmals beantragt werden. Dabei zu beachten ist, dass pro Reparatur und/oder Kostenvoranschlag ein Bon verwendet werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst wurde, können Kundinnen und Kunden einen neuen Bon für die Reparatur eines weiteren Gerätes oder Kostenvoranschlages nutzen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Wochen und ist am Bon angeführt. Sollte man diese Frist verpassen, kann ein neuer Bon beantragt werden.
Die Aktion läuft bis zum 31.03.2026. Schnell sein lohnt sich aber, da der Reparaturbonus nur so lange ausbezahlt werden kann wie Budgetmittel vorhanden sind.
Um Betrug zu verhindern, wird die Förderung mit der neuen Regelung direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt. Zudem gibt es mit dem „Bon Tracker “ ein neues Tool. Auf reparaturbonus.at kann der Status des eigenen Bons abgefragt werden. So weiß man z.B. wann der Partnerbetrieb den Bon eingelöst hat.
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie z.B. Edelmetalle, Eisen, Kupfer, Aluminium, aber auch Gold und Silber. Selbst bei gutem Recycling können nicht alle Metalle vollständig zurückgewonnen werden. Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, defekte Geräte zu reparieren und möglichst lange zu nutzen.
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