Übergriffe und Belästigung
Von schlüpfrigen Bemerkungen zu "zufälligen" Berührungen bis hin zu handfesten Übergriffen: Sexuelle Belästigung ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde hat weder am Arbeitsplatz noch sonst wo etwas zu suchen. Doch insbesondere im Betrieb wird man oft mit sexueller Belästigung konfrontiert. Wir zeigen, was sexuelle Belästigung ist und wie man dagegen vorgehen kann.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung wird im Gleichbehandlungsgesetz (§ 6 Abs. 2 GlBG) geregelt und definiert sich durch folgende Kriterien eines Verhaltens gegenüber einer anderen Person: Das Verhalten …
- ist der sexuellen Sphäre zugehörig und
- beeinträchtigt die Würde einer Person – oder bezweckt dies,
- es ist für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig und
- schafft eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person – oder bezweckt dies –
- oder die Zurückweisung bzw. Duldung der sexuellen Belästigung hat dienstliche Auswirkungen für die betroffene Person – z. B. bei der Entlohnung, Weiterbeschäftigung oder Beförderung.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung?
Sobald der Betrieb in Kenntnis gesetzt wurde, ist er im Rahmen der betrieblichen Fürsorgepflicht dazu angehalten. sofort Abhilfe zu schaffen. Dazu hat das Opfer Recht auf Schadensersatz.
Beispiele für Sexuelle Belästigung
Verbale Handlungen
- anzügliche Bemerkungen, Witze, Hinterherpfeifen und eindeutige sexuelle Äußerungen
- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
- Telefongespräche und Nachrichten (E-Mails, Messenger-Nachrichten, Briefe) mit sexuellen Anspielungen
- Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen, Androhung von Nachteilen bei Abweisung
Nonverbale Handlungen
- Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am Computer)
- pornografisches Material am Arbeitsplatz oder in Nachrichten und Mails (etwa Dickpicks)
- Anstarren, taxierende Blicke
- anzügliche Gesten
- Exhibitionismus
Körperliche Übergriffe
- Berührungen: etwa Streicheln von Körperpartien (Knie, Arm, Gesäß etc), bei den Schultern oder Hüften umfassen, durch die Haare fahren etc.
- Erzwungene Umarmungen bzw. Küsse
- Nötigung oder Vergewaltigung
Jederzeit kündbar
Rechtliche Beratung beim Anwalt kann teuer sein – pro Stunde werden 100 Euro und mehr verrechnet. Für nur 5,90 Euro im Monat können Sie jederzeit Ihre Rechtsfälle mit unseren Juristen besprechen.
Stellen Sie jetzt Ihre Rechtsfrage – Antwort erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag!
Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen sexuelle Belästigung
Diskreditierung des Opfers
Betroffene werden in Ihrer Glaubhaftigkeit oft herabgesetzt, als humorlos bzw. überempfindlich oder hysterisch hingestellt. Dazu kann das Aufzeigen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oft mit beruflichen Schwierigkeiten einhergehen. Von Rache, Benachteiligung am Arbeitsplatz bis hin zu Mobbing können die Folgen reichen.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
Jederzeit kündbar
Rechtliche Beratung beim Anwalt kann teuer sein – pro Stunde werden 100 Euro und mehr verrechnet. Für nur 5,90 Euro im Monat können Sie jederzeit Ihre Rechtsfälle mit unseren Juristen besprechen.
Stellen Sie jetzt Ihre Rechtsfrage – Antwort erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag!
Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen
Welche Leistungen bietet Recht2Go?
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
Wann kann ich meine Rechtsfrage stellen?
Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.
Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.
Wer berät mich - und wie?
Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.
Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).
Welche Rechtsgebiete sind abgedeckt?
Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.
Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.
Was kostet Recht2Go?
Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.
Kann ich Recht2Go jederzeit kündigen?
Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.
Wie kann ich Recht2Go abschließen?
Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.