Frau streckt Handfläche nach vorne aus, um Stopp zu signalisieren
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Sexuelle Belästigung - was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!

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Übergriffe und Belästigung

Von schlüpfrigen Bemerkungen zu "zufälligen" Berührungen bis hin zu handfesten Übergriffen: Sexuelle Belästigung ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde hat weder am Arbeitsplatz noch sonst wo etwas zu suchen. Doch insbesondere im Betrieb wird man oft mit sexueller Belästigung konfrontiert. Wir zeigen, was sexuelle Belästigung ist und wie man dagegen vorgehen kann.

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung wird im Gleichbehandlungsgesetz (§ 6 Abs. 2 GlBG) geregelt und definiert sich durch folgende Kriterien eines Verhaltens gegenüber einer anderen Person: Das Verhalten …

  • ist der sexuellen Sphäre zugehörig und
  • beeinträchtigt die Würde einer Person – oder bezweckt dies,
  • es ist für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig und
  • schafft eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person – oder bezweckt dies –
  • oder die Zurückweisung bzw. Duldung der sexuellen Belästigung hat dienstliche Auswirkungen für die betroffene Person – z. B. bei der Entlohnung, Weiterbeschäftigung oder Beförderung.

 

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung?

Sobald der Betrieb in Kenntnis gesetzt wurde, ist er im Rahmen der betrieblichen Fürsorgepflicht dazu angehalten. sofort Abhilfe zu schaffen. Dazu hat das Opfer Recht auf Schadensersatz.

Beispiele für Sexuelle Belästigung

  • anzügliche Bemerkungen, Witze, Hinterherpfeifen und eindeutige sexuelle Äußerungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
  • Telefongespräche und Nachrichten (E-Mails, Messenger-Nachrichten, Briefe) mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen, Androhung von Nachteilen bei Abweisung
  • Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am Computer)
  • pornografisches Material am Arbeitsplatz oder in Nachrichten und Mails (etwa Dickpicks)
  • Anstarren, taxierende Blicke 
  • anzügliche Gesten
  • Exhibitionismus
  • Berührungen: etwa Streicheln von Körperpartien (Knie, Arm, Gesäß etc), bei den Schultern oder Hüften umfassen, durch die Haare fahren etc.
  • Erzwungene Umarmungen bzw. Küsse
  • Nötigung oder Vergewaltigung

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Tipps und erste Schritte gegen sexuelle Belästigung

Ansprechen und unterbinden

Machen Sie den Belästiger höflich aber bestimmt auf sein unerwünschtes Verhalten aufmerksam. Das ist bei Kollegen und Kolleginnen oft nicht einfach, insbesondere bei Vorgesetzten - darf aber keine berufliche Konsequenzen für Sie haben.

Betriebsrat informieren

Benachrichtigen Sie den Betriebsrat oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Der Betriebsrat ist für diese Situationen geschult und kann direkt intervenieren. Sollte es in Ihren Betrieb keinen Betriebsrat geben, hilft die Gleichbehandlungsanwaltschaft als speziell hierfür eingerichtete Stelle bundesweit.

Bei körperlichen Übergriffen: Polizei!

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann durch geeignete Vermittler unterbunden werden, sollte es aber zu körperliche Übergriffen kommen, so sollte dringend die Polizei informiert werden.

Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen sexuelle Belästigung 

Diskreditierung des Opfers

Betroffene werden in Ihrer Glaubhaftigkeit oft herabgesetzt, als humorlos bzw. überempfindlich oder hysterisch hingestellt. Dazu kann das Aufzeigen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oft mit beruflichen Schwierigkeiten einhergehen. Von Rache, Benachteiligung am Arbeitsplatz bis hin zu Mobbing können die Folgen reichen.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.

Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

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