Hasan A. ist selbstständiger Friseur und bekannt für seine ausgefallenen und extravaganten Frisuren. Um seinen Kunden einen Vorgeschmack auf seine Friseurkünste zu geben, stellt er Fotos seiner schönsten Haarkreationen auf seiner Website zur Verfügung.
Eines Tages macht ihn eine Kundin darauf aufmerksam, dass das Foto ihrer Brautfrisur, die Herr A. kunstvoll kreiert hat, auf der Website eines anderen Friseursalons zu finden ist.
D.A.S. Direkthilfe erspart Gang zu Anwalt und vor Gericht
Herr A. ruft bei den erfahrenen D.A.S. Juristen unter der Nummer 0800 386 300 an. Diese schlagen ihm vor, die D.A.S. Direkthilfe® als unbürokratische und außergerichtliche Konfliktlösungsmethode anzuwenden. Herr A. willigt ein.
Die Rechtsexperten setzen ein Schreiben an den anderen Friseur auf und weisen darauf hin, dass die Fotos sofort von der Website zu entfernen sind, da sie eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Sollten die Fotos weiterhin widerrechtlich verwendet werden, so müssten gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Das Schreiben zeigt Wirkung und der Friseur entfernt die Bilder der Brautfrisur. Herr A. hat sich durch die D.A.S. Direkthilfe® den nervenaufreibenden und zeitintensiven Gang vor Gericht erspart.
D.A.S. Internet-Rechtsschutz schützt Urheberrecht
Als Firmenkunde hat Herr A. bereits in seiner Basisabsicherung den Internet-Rechtsschutz abgesichert. Dieser enthält unter anderem die Geltendmachung und Abwehr von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen aus der Verletzung von Urheberrechten.
Auch Privatkunden haben den Internet-Rechtsschutz bereits im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.