Peter M. ist selbstständiger Physiotherapeut. Eines Tages, als er gerade in seinem Auto am Weg in die Arbeit ist, fällt ihm ein, dass er seinen Behandlungskoffer Zuhause vergessen hat. Er dreht um und fährt zurück zu seiner Wohnung. Leider übersieht ihn auf dieser Strecke ein linksabbiegender LKW und rammt den PKW von Herrn M.
Herr M. wird bei dem Verkehrsunfall schwer am Bein verletzt. Langwierige Therapien und Rehabehandlungen folgen und ihm wird eine Erwerbsunfähigkeit von über 50 Prozent attestiert. Die Sozialversicherung sieht das allerdings anders und behauptet, dass es sich um keinen Arbeitsunfall handelt, da Herr M. nicht auf direktem Weg in die Arbeit war.
Rund 500 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich
Herr M. ist fassungslos und wendet sich an das D.A.S. RechtsService. Dieses organisiert sofort einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt, der die Interessen des D.A.S. Kunden vor Gericht vertritt. Dank des Verhandlungsgeschicks und der Erfahrung des Anwalts kann das Gericht davon überzeugt werden, dass es sich um einen Unfall am Weg in die Arbeit gehandelt hat. Die Sozialversicherung muss die Erwerbsunfähigkeit in vollem Umfang akzeptieren.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz für Streitigkeiten rund um Erwerbsunfähigkeit
Als Firmenkunde ist Herr M. durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz versichert. Dieser enthält auch den Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Als D.A.S. Kunde profitiert Herr M. außerdem von dem österreichweiten Netzwerk aus rund 500 Partneranwälten.
Für Privatkunden ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.