Frau liest sich Unterlagen zum Thema Sozialversicherungs-Rechtsschutz durch
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Sozialversicherungs- und -versorgungs-Rechtsschutz

Schützt bei Streitigkeiten mit Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Gerichtsverfahren

Aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Leistungen gegen Sozialversicherungs-Trägern

Verfahren vor Verwaltungs-Behörden und Verwaltungs-Gerichten

Sozialversicherungs-Pflicht, Sozialversicherungs-Berechtigung sowie bei Beitrags-Streitigkeiten

Beispiele für den Rechtsschutz für Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Streitigkeiten

  • Die Sozialversicherungs-Anstalt erkennt Ihren Antrag auf Invaliditäts-Pension nicht an.
  • Die Österreichische Gesundheitskasse verweigert die Übernahme der Kosten für ein teures aber notwendiges Medikament.

Ein Fall aus dem echten Leben

Helmut W. leidet an Hepatitis C. Bisher haben keine Behandlungen geholfen. Er macht bei einem medizinischen Versuch mit und bekommt eine neue Therapie, die sehr vielversprechend ist. 

Nachteil ist, dass sich die Anzahl der weißen Blut-Körperchen drastisch senken, daher erhöht sich die Gefahr einer Infektion. Es gibt ein Medikament, dieses ist sehr teuer, deshalb wird es von der Krankenkasse nicht bewilligt. 

Herr W. klagt mit Hilfe eines D.A.S. Partneranwalts die Krankenkasse. Er verliert den Prozess in zwei Instanzen. Er geht in Revision. Der Oberste Gerichtshof prüft den Fall und hebt die Urteile der Vorinstanzen auf. Die Erstgerichte müssen neu entscheiden, der D.A.S. Partner-Anwalt ist zuversichtlich. Er glaubt, dass Herr W. die Behandlung bekommt.

Die Prozesskosten sind sehr hoch. Herr W. muss sich keine Sorgen machen. Seine D.A.S. Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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Der Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz ist Teil des D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.