Angestellter in Autounfall verwickelt! Was nun?

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Auto Defekt Mann telefoniert

Hubert F. ist Betriebsinhaber eines kleinen Hotels in Kärnten mit zehn Angestellten. Als Service bietet er für seine Hotelgäste einen Transfer- und Shuttledienst mit dem Kleinbus an. Diese Arbeit wird von seinem langjährigen Angestellten Michael K. übernommen.

Bei einer der Transferfahrten zum Flughafen nimmt ein Motorradfahrer Michael K. den Vorrang, woraufhin Herr K. das Lenkrad verreißt. Der Wagen kommt von der Straße ab und landet in einem Graben. Zum Glück sind alle fünf Insassen angeschnallt und erleiden nur leichte Prellungen und Schürfwunden. Das Auto jedoch ist ein Totalschaden.

D.A.S. Partneranwälte verteidigen auch in Strafverfahren

Weil bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind, wird ein Strafverfahren gegen den Angestellten Michael K. eingeleitet. Jetzt macht es sich wirklich bezahlt, dass der Hoteleigentümer Herr F. durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz versichert ist und darin auch ein Lenker-Rechtsschutz für seine Dienstnehmer inkludiert ist. Herr K. kann somit auf einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte zurückgreifen, der ihn vor Gericht vertritt und einen Freispruch für ihn erreichen kann.

Profi-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für Dienstnehmer

Als Betriebsinhaber trägt man viel Verantwortung, auch für seine Bediensteten. Umso wichtiger ist es, dass auch diese rechtlich abgesichert sind. Der D.A.S. Profi-Rechtsschutz für Firmenkunden bietet auch einen Versicherungsschutz für Dienstnehmer im Lenker-, Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz sowie bei Katastropheneinsätzen.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb steht. Davon haben auch Hubert F. und sein Dienstnehmer Michael K. profitiert. Diese waren durch den Lenker-Rechtsschutz gut abgesichert.