Beispiele für den Lenker-Rechtsschutz
- Sie werden mit dem Fahrzeug Ihrer Schwester unschuldig in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt.
- Ihr Mietwagen ist defekt, Sie sollen aber trotzdem den vollen Preis dafür bezahlen.
Ein Fall aus dem echten Leben
Manuel D. fährt normalerweise nur mit dem eigenen Auto. Auf Bitten eines guten Freundes bringt er diesen und seine Lebensgefährtin aber mit deren Fahrzeug zu ihrem Urlaubsort. Kurz nach der italienisch-österreichischen Grenze kommt es zu einem schweren Unfall.
Das Auto mit den Urlaubern wird von einem ungarischen LKW gerammt. Alle drei Insassen werden schwer verletzt. Das Fahrzeug ist ein Totalschaden. Herr D. hat ein Blackout und kann sich nicht an den Unfallhergang erinnern.
Weil beim Unfall Mitfahrer verletzt wurden, leiten die italienischen Behörden ein Strafverfahren gegen Herrn D. ein. Die ERGO bestellt dafür einen Verteidiger, der mit dem verkehrstechnischen Sachverständigen den Unfall rekonstruiert.
Herr D. wird freigesprochen. Die Verteidigungskosten in Höhe von 3.561 Euro sowie Kosten für die Anreise zum italienischen Gericht übernimmt die ERGO für Herrn D. Außerdem beauftragt die ERGO den Anwalt, Schmerzengeld in Höhe von 15.000 Euro für Herrn D. einzuklagen. Auch für diesen Prozess trägt die ERGO das Kostenrisiko.
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