Arbeitgeber zahlt Urlaubsgeld nicht! Was nun?

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Arbeitsgericht

Marianne H. hat lange als Verkäuferin in einer kleinen Modeboutique gearbeitet und möchte sich nun beruflich verändern. Ihre Kündigung löst bei ihrer Vorgesetzten aber großen Frust aus, was zu zwischenmenschlichen Spannungen führt.

Als Frau H. ihren letzten Lohnzettel erhält, fällt ihr auf, dass das ihr zustehende Urlaubsgeld nicht mitberücksichtigt wurde. Sie spricht ihre Chefin darauf an. Diese meint aber nur, dass Sonderzahlungen nach einer Kündigung nicht mehr ausbezahlt werden können.

Auf Arbeitsrecht spezialisierte D.A.S. Partneranwälte

Frau H. kann nicht glauben, dass das rechtens ist und wendet sich daher an die Top-Juristen der D.A.S., welche ihr erklären, dass sie sehr wohl Anspruch auf das aliquote Urlaubsgeld hat. Da die Boutique-Eigentümerin auch auf das Schreiben nicht reagiert, das im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® an sie geschickt wird, wird ein auf Arbeitsrecht spezialisierter D.A.S. Partneranwalt eingeschaltet.

Dieser vertritt Frau H. vor Gericht und kann erreichen, dass ihr das Urlaubsgeld ausbezahlt wird. Für Frau H. sind beim Verfahren keinerlei Kosten entstanden.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz in ArbeitsWelt enthalten

Mit dem Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, welcher in der ArbeitsWelt enthalten ist, sind Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber abgesichert. Außerdem enthält die ArbeitsWelt den Antimobbing-Rechtsschutz und einen speziellen Versicherungsschutz für Funktionäre von Vereinen.
Für Firmenkunden, die sich gegen Probleme mit ihren Dienstnehmern absichern möchten, ist der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz inkludiert.