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Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Hilft bei Verfahren vor Arbeitsgerichten und deckt auch außergerichtliche Konfliktlösungen (bis zum vereinbarten Limit) ab.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Verfahren vor Arbeitsgerichten

Wehrnehmung rechtlicher Interessen inklusive Disziplinarverfahren

Insolvenz des Arbeitgebers

Geltendmachung von Forderungen vor Abreits- oder Insolvenzgericht sowie Einbringung eines Antrags auf Insolvenzentgelt und dessen gerichtliche Geltendmachung

Erweiterter Schutz für Behinderte

Verfahren über die Zustimmung zur Kündigung vor dem Behindertenausschuss sowie Schlichtungsverfahren vor dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wegen Diskriminierung

Außergerichtliche Konfliktlösung

Durch Mediation (bis zum vereinbarten Limit)

Beispiele für die ArbeitsWelt

  • Sie werden ungerechtfertigt von Ihrem Chef entlassen und möchten dagegen gerichtlich vorgehen.
  • Sie müssen Ihr Arbeitsentgelt vor dem Insolvenzgericht geltend machen.
  • Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bietet Ihnen als Arbeitnehmer Versicherungsschutz in Konflikten mit Ihren Arbeitgebern.

Ein Fall aus dem echten Leben

Alfred G. arbeitet seit über 20 Jahren beim gleichen Dienstgeber. Umso überraschter ist er, als er ohne Vorwarnung entlassen wird. Als Grund wird angeführt, dass Herr G. mutwillig eines der Firmen-Werkzeuge zerstört hat.

Der Mitarbeiter fühlt sich unfair behandelt. Denn der von der Firma angeführte Grund ist seiner Meinung nach nur ein Vorwand, um ihn loszuwerden.
Zwar hat er das Werkzeug wirklich kaputt gemacht, aber er wäre dazu bereit gewesen, für den entstandenen Schaden von 200 Euro aufzukommen. Auf dieses Angebot ging seine Firma aber nicht einmal ein und sprach sofort die Entlassung aus.

Herr G. möchte nicht einfach so klein beigeben und wendet sich daher an die ERGO. Um die Entlassung gerichtlich zu bekämpfen, wird ein auf Arbeitsrecht spezialisierter D.A.S. Partneranwalt beauftragt.

Der Prozess geht bis zum Obersten Gerichtshof und dieser gibt Herrn G. schließlich recht. Dank der ERGO können alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis durchgesetzt werden.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


Weitere ArbeitsWelt-Bausteine sind: 

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.