Viktoria P. hat in den letzten zwei Jahren 40 Kilogramm abgenommen und leidet nun unter ihrem Hautüberschuss an Brust, Bauch und Armen. Obwohl sie weiß, dass eine Hautstraffung ein schwerer operativer Eingriff ist, entschließt sie sich dafür.
Ein paar Tage nach der Operation bekommt Frau P. sehr hohes Fieber und starke Schmerzen in der rechten Brust. Auf Nachfrage meint der Arzt, dass das normal sei.
Als das Fieber immer weiter steigt und Frau P. sich von Tag zu Tag schwächer fühlt, lässt sie sich in ein anderes Spital einliefern. Dort wird festgestellt, dass bei der Operation ein Tupfer in ihrer Brust vergessen wurde, der eine starke Entzündung hervorgerufen hat. Sie muss sich erneut einer Operation unterziehen und zusätzlich sehr starke Antibiotika nehmen.
Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich
Frau P. will diesen Ärztefehler nicht einfach so hinnehmen und wendet sich an die D.A.S., bei der sie rechtsschutzversichert ist. Die D.A.S. stellt ihr einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt zur Seite, der Frau P. gegen den Arzt vor Gericht vertritt. Der Anwalt kann erreichen, dass Frau P. ein hohes Schmerzengeld zugesprochen wird. Die Prozess- und Anwaltskosten muss der Arzt übernehmen.
Patienten-Rechtsschutz bei Ärztepfusch
Der D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium, durch den Frau P. geschützt ist, beinhaltet neben der ArbeitsWelt, WohnWelt und VerkehrsWelt auch die FamilienWelt, die den Patienten-Rechtsschutz inkludiert.
Aus dem Patienten-Rechtsschutz werden zusätzlich zu den schon im D.A.S. Start-Rechtsschutz enthaltenen Leistungen des Schadenersatz-Rechtsschutzes beispielsweise Kosten außergerichtlicher Gutachten oder für die Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Patientenentschädigungsfond bis 2 Prozent der Versicherungssumme übernommen.
Für Firmenkunden ist der Patienten-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz enthalten.