Vater, Mutter und Tochter turnen vergnügt in Ihrem Wohnzimmer herum
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FamilienWelt

Erbrecht-, Familienrecht-, Pflege- und Patientenrecht.

Die FamilienWelt schützt Sie als Familienmitglied, Elternteil, Erbe, Patient und Kind gegen Rechtsprobleme im privaten Bereich.

Jetzt berechnenPersönliche Beratung

Inhaltsbereich

Auf einen Blick

Rechtshilfe bei Erbstreitigkeiten

Die ERGO unterstützt Sie beim Streit ums Erbe und berät Sie beim eigenen Testament.

Falsche ärztliche Behandlung

Übernahme der Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten. Der Patienten-Rechtsschutz hilft Ihnen dabei.

Schwierigkeiten mit Unterhaltszahlungen

Ihr Ex-Partner zahlt den vereinbarten Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht. Der Rechtsschutz für Familienrecht schützt bei Obsorgerechts-Streitigkeiten.

Unfaire Behandlung in Schule und Studium

Rechtsstreitigkeiten im Schulwesen und dem universitären Bereich sind Teil des Schüler- und Studenten-Rechtsschutzes

Wie helfen wir Ihnen im Falle eines rechtlichen Konfliktes?

Ihr Familienleben birgt großes Potenzial für Rechtsprobleme. Hier ein paar Beispiele wie wir Ihnen helfen können:

Die D.A.S. Rechtsberatung ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Dort beantworten unsere eigenen Top-Juristen allgemeine Rechtsfragen und helfen bei der Lösung von Problemen, noch bevor diese entstehen. 

Manche Angelegenheiten lassen sich auch außergerichtlich lösen. Genau in solchen Fällen kommt die D.A.S. Direkthilfe® zum Einsatz

Wir unterstützen Sie zum Beispiel durch die Vermittlung von spezialisierten Mediatoren und übernehmen die Kosten der Mediation.

Rund 600 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte vertreten unsere Kunden vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, selbst einen Anwalt zu wählen. 

Ein Fall aus dem echten Leben

Karin K. ist geschieden. Sie und ihr Exmann haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder (8 und 12 Jahre). Eines Tages haben Frau K. und ihr Mann einen heftigen Streit. Er droht, ihr die Kinder wegzunehmen und das alleinige Sorgerecht zu beantragen. 

Frau K. ist schockiert und unsicher. Da sie die derzeitige Rechtslage nicht gut kennt, kontaktiert sie die D.A.S. Rechtsberatung unter der Telefonnummer 0800 224422. Die D.A.S.-Juristen klären Frau K. über ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Gesetzeslage auf.  

Beim nächsten Streit kann Frau K. mit ihrem Wissen beeindrucken. Ihr Exmann verspricht, das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr anzufechten. 

Gut, dass Frau K. in ihrem Privat-Rechtsschutz Premium auch den Familien-Rechtsschutz inkludiert hat. So konnte sie die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung kostenlos um Rat fragen.

Wenn Frau K. tatsächlich eines Tages gegen ihren Exmann vor Gericht ziehen muss, ist der D.A.S. Privat-Rechtsschutz für sie da. Ab der zweiten Instanz übernimmt die Versicherung die Kosten. Mit einem Netzwerk von rund 600 spezialisierten D.A.S. Partneranwälten in ganz Österreich, sorgt die ERGO dafür, dass ihre Kunden zu ihrem Recht kommen.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die D.A.S. Rechtsschutzwelten

Die FamilienWelt ist Teil des D.A.S. Privatrechtsschutz

    Kombinieren Sie den Start-Rechtsschutz ganz nach Ihrem Bedarf mit den anderen Produktbausteinen

    • ArbeitsWelt für alle Rechtsthemen rund um den Arbeitsplatz
    • Wohnwelt für alle Rechtsthemen, die Sie als Mieter oder Eigentümer betreffen
    • FamilienWelt für alle Rechtsthemen rund um Familie, Erbe, Ihre Rechte als Patient, Schüler & Student
    • VerkehrsWelt für alle KfZ-Halter, Lenker & Beifahrer

    Leistungen im Detail

    Folgende Bausteine sind in der FamilienWelt inkludiert:

    Rechtsschutz für Erbrecht

    Ihr Vater ist gestorben und Sie müssen Ihr Erbe vor Gericht einfordern?   

    Der Rechtsschutz für Erbrecht unterstützt Sie bei Fragen und Streitigkeiten im Erbrecht.

    Mehr erfahren

    Patienten-Rechtsschutz

    Sie haben durch eine Fehl-Behandlung im Krankenhaus Spätfolgen? 

    Der Patienten-Rechtsschutz hilft Ihnen – ergänzend zum Schadenersatz-Rechtsschutz – nach einem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler.

    Mehr erfahren

    Pflege-Rechtsschutz

    Haben Sie Probleme mit dem Pflegeheimvertrag für Ihre Mutter?

    Der Pflege-Rechtsschutz schützt Sie bei Rechtsproblemen mit Personenbetreuungs-, Pflege- und Heimverträgen.

    Mehr erfahren

    Rechtsschutz für Familienrecht

    Ihr Ex-Partner zahlt den vereinbarten Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht.

    Der Rechtsschutz für Familienrecht schützt Sie und Ihre Familienangehörigen. Vor österreichischen Gerichten sind Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern abgedeckt. Dies gilt auch für das Obsorge-Recht.

    Mehr erfahren

    Schüler-Rechtsschutz

    Ihr Sohn hat die Wiederholungs-Prüfung nicht bestanden, weil der Lehrer unfaire Fragen gestellt hat? 

    Der Schüler-Rechtsschutz unterstützt bei Streitigkeiten mit der Schulbehörde (Landes- oder Stadt-Schulrat).

    Mehr erfahren

    Verfügungs-Rechtsschutz

    Für den Fall einer schweren Erkrankung möchten Sie eine Patienten-Verfügung aufsetzen? 

    Der Verfügungs-Rechtsschutz inkludiert die Erstellung Ihrer Patienten-Verfügung, Vorsorge-Vollmacht und Ihres Testaments.

    Mehr erfahren

    Studenten-Rechtsschutz

    Ihr Kind hat die Zulassungs-Prüfung zum Studium erfolgreich bestanden. Jetzt weigert sich die Universität die erworbenen Vorkenntnisse anzurechnen. 

    Der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz und unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder in rechtlichen Fragen.

    Mehr erfahren

    So erreichen Sie uns

    Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Panoramablick auf Wien vom Kahlenberg

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    Mo - Mi & Fr: 8 - 16:30 Uhr
    Do: 8 - 17:30 Uhr

    0800 22 44 22

    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.