Behandlungsfehler ist nicht nachweisbar! Was nun?

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Operation

Schon länger hat Bastian M. Probleme nach dem Essen und starkes Sodbrennen. Nach einigen Tests und einer Magenspiegelung bekommt er die Diagnose Reflux mitgeteilt. Sein Arzt erklärt ihm, dass man das Problem operativ beheben kann. Herr M. willigt ein und unterzieht sich dem Eingriff.
Aber leider bringt die Operation nicht das gewünscht Ergebnis. Die Beschwerden sind sogar noch schlimmer als vorher.

Rechtsanwalt für Behandlungsfehler

Herr M. sucht daher einen anderen Arzt auf, der erneut eine Magenspiegelung durchführt. Laut dem zweiten Arzt sind bei der Operation Fehler passiert, die zur Verschlimmerung der Situation geführt haben. Herr M. lässt sich von seinem neuen Arzt noch einmal operieren und hat ab dem Zeitpunkt keine Beschwerden mehr.

Eigentlich will Herr M. gegen den Behandlungsfehler rechtlich vorgehen. Das Problem ist aber, dass der Fehler nur schwer nachweisbar ist. Der von der D.A.S. eingeschaltete und spezialisierte D.A.S. Partneranwalt rät daher von einer Klage ab. Er schlägt aber vor, die Ansprüche vor dem Patientenentschädigungsfonds geltend zu machen.

Schon nach zwei Monaten zeigt sich, dass der vorgeschlagene Weg der richtige war. Denn Herr M. bekommt vom Patientenentschädigungsfonds 11.000 Euro zugesprochen.

D.A.S. Patienten-Rechtsschutz greift auch bei außergerichtlicher Lösung

Gut, dass Herr M. in seinem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium auch die FamilienWelt inklusive Patienten-Rechtsschutz versichert hat. So konnte er auf die Hilfe der D.A.S. und ihrer spezialisierten D.A.S. Partneranwälte zählen.

Die Anwaltskosten, die für die Durchsetzung seiner Ansprüche vor dem Patientenentschädigungsfonds entstanden sind, wurden von der D.A.S. übernommen.