Für seinen Urlaub borgt sich Philipp B. von seiner Schwester das Auto aus. Auf der Hinreise sind er und seine Freundin in einen Auffahrunfall verwickelt, weil die Lenkerin des vorderen Wagens im Stadtgebiet unerwartet für einen die Straße überquerenden Igel abbremst.
Herr B. hat zwar den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten, kann aber dennoch nicht mehr rechtzeitig anhalten. Seine Freundin erleidet durch den Unfall leichte Prellungen und wird im Spital ambulant behandelt.
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann jeden treffen
Kurz darauf wird Herrn B. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zugestellt. Da er nicht weiß, was nun zu tun ist, wendet er sich an die Experten der D.A.S. Rechtsschutz AG. Die Juristin des RechtsService-Zentrums in Wien organisiert B. einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte. Dieser vertritt die Interessen von B. vor Gericht und kann eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die damit verbundenen Kosten übernimmt die D.A.S.
Lenker-Rechtsschutz schützt beim Lenken fremder Fahrzeuge
Philipp B. ist durch den D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium abgesichert. Darin enthalten ist unter anderem der Lenker-Rechtsschutz (inklusive Lenker-Vertrags-Rechtsschutz).
Mit dem Lenker-Rechtsschutz ist er als Lenker eines fremden Fahrzeugs (Leihwagen) für die Durchsetzung von eigenen Schadenersatz-Ansprüchen und die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden abgesichert.
Der Lenker-Vertrags-Rechtsschutz bietet ihm Schutz für das Lenken fremder Fahrzeuge bei Vertragsstreitigkeiten. Das können z. B. Probleme mit Verträgen von Mietfahrzeugen oder bei Reparaturen von Leihwägen sein.