Beim Abbiegen Radfahrer übersehen! Was nun?

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Radfahrer Unfall mit Auto

Roswitha I. ist hauptberufliche Taxifahrerin. Obwohl sie ihren Beruf bereits seit über 20 Jahren ausübt, fährt sie noch immer sehr gerne für ihre Kunden Auto. Doch eines Tages übersieht sie beim Abbiegen einen Radfahrer. Der Mann kommt zu Sturz und wird schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Frau I. ein. Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ihr eine Diversion vorgeschlagen.

D.A.S. Partneranwälte helfen auch ohne Gerichtsverfahren

Die Taxilenkerin hat keine Ahnung von Ermittlungsverfahren und weiß auch nicht was eine Diversion ist. Daher lässt sie sich durch die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG beraten. Außerdem wird ihr ein erfahrener Partneranwalt zur Seite gestellt, der sie bei allen Entscheidungen berät und gegenüber der Staatsanwaltschaft vertritt.

Der Staatsanwältin schlägt vor, dass Frau I. im Rahmen der Diversion lediglich eine Geldbuße in Höhe von 700 Euro zu bezahlen hat und eine Probezeit von einem Jahr bekommt. Da sich die D.A.S. Kundin dadurch einen Eintrag ins Strafregister sowie ein langwieriges Gerichtsverfahren erspart, rät ihr der D.A.S. Partneranwalt dazu.

Frau I. entscheidet sich für die Diversion. Sie ist sehr froh, dass ihr der Anwalt und die D.A.S. so kompetent und rasch helfen konnten. Die Anwaltskosten werden von der D.A.S. übernommen.

D.A.S. schützt auch in Diversionsverfahren

Einige Rechtsschutzanbieter schließen die Versicherung von Diversionsverfahren komplett aus oder versichern diese nur bis zu einer geringen Summe. 

Zum Glück war die Taxilenkerin aber Kundin bei der D.A.S. und somit auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und bei der Diversion umfassend geschützt.