Julia M. betreibt einen Feinkostladen, in dem sie regionale Produkte vertreibt. Seit Neuestem hat ihr Geschäft auch eine Website, welche von Frau M. selbst befüllt und gewartet wird.
Für die Erstellung des Online-Textes zur neuen Datenschutz-Grundverordnung nutzt Frau M. eine Vorlage, die sie im Internet findet. Allerdings vergisst sie beim Kopieren des Vorlagentextes, die Copyright-Angaben der Urheber-Website einzufügen.
Ein paar Wochen später bekommt Frau M. ein Schreiben eines Anwalts. Darin steht, dass sie urheberrechtlich geschützte Texte verwendet hat, ohne den Quellverweis samt Verlinkung zu veröffentlichen und sie dadurch gegen das Immaterialgüterrecht verstoßen hat. Frau M. soll nun 800,- Euro an Schadenersatz und 500,- Euro für den gegnerischen Anwalt bezahlen.
Außergerichtliche Einigungen bringen schnelle Lösung
Frau M. wendet sich an die D.A.S. Juristen, die ihr zu einer außergerichtlichen Lösung raten, da die Chancen, den Gerichtsprozess zu gewinnen, sehr schlecht stehen. Dank des Verhandlungsgeschicks der Rechtsexperten, wird die Schadenersatzsumme sogar auf 300,- Euro reduziert. Die Anwaltskosten übernimmt die D.A.S. zur Gänze.
Internet-Rechtsschutz zur Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
Gut, dass Frau M. durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz umfassend geschützt ist. Im darin enthaltenen Profi-Rechtsschutz ist auch der Internet-Rechtsschutz inkludiert, welcher unter anderem für die Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen eingesetzt werden kann.
Für Privatpersonen ist der Internet-Rechtsschutz bereits im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat enthalten.