Beispiele für den Internet-Rechtsschutz
- Wurde ein von Ihnen gemachtes Fotos unerlaubt im Internet verbreitet?
- Sind Sie Opfer eines Cybercrime-Delikts?
- Der Internet-Rechtsschutz sorgt dafür, dass Sie urheberrechtlich und gegen Verletzungen Ihrer Persönlichkeits-Rechte geschützt sind.
Ein Fall aus dem echten Leben

Dominik P. will sein Motorrad online verkaufen. Er lädt ein Bild von der Website des Motorrad-Herstellers herunter. Das Bild zeigt sein Motorrad-Modell.
Ein paar Tage später bekommt Herr P. eine Nachricht der Bildagentur des Motorrad- Herstellers, die ihn abmahnt. Sie sagt, das Bild ist urheberrechtlich geschützt. Herr P. soll 600 Euro bezahlen.
Herr P. will das nicht akzeptieren, da er vorher geprüft hat, ob das Bild kostenlos ist. Er geht zu D.A.S. Juristen und bittet um Hilfe. Die D.A.S. Direkthilfe® setzt einen Brief an die Bild-Agentur auf, um die Forderung zu stoppen.
Nach einer Woche gibt es gute Nachrichten. Die Bild-Agentur nimmt die Forderung zurück. Der Internet-Rechtsschutz im D.A.S. Privat-Rechtsschutz hat Herrn P. geholfen, das Problem schnell zu lösen.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
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