Frau sitzt am Schreibtisch und informiert sich über Internetrechtsschutz
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Internet-Rechtsschutz

Bietet Ihnen Schutz für die Durchsetzung und die Abwehr von urheberrechtlichen Schadenersatzansprüchen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Mit einem Versicherungslimit von 5.000 Euro pro Jahr.

Urheberrechtliche Ansprüche

Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen

Cybercrime-Delikte

Kostenübernahme für Strafanzeigen bei Cybercrime-Delikten

Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen

Kostenübernahme für die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Domainstreitigkeiten

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Domainstreitigkeiten

Beispiele für den Internet-Rechtsschutz

  • Wurde ein von Ihnen gemachtes Fotos unerlaubt im Internet verbreitet?
  • Sind Sie Opfer eines Cybercrime-Delikts?
  • Der Internet-Rechtsschutz sorgt dafür, dass Sie urheberrechtlich und gegen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte geschützt sind.

Ein Fall aus dem echten Leben

Dominik P. möchte sein Motorrad auf einem Online-Marktplatz verkaufen. Um sein tolles Angebot zu visualisieren, lädt er ein Bild seines Modells von der Website des Motorrad-Herstellers herunter.

Ein paar Tage später hat Herr P. eine unangenehme Nachricht im Postfach. Die Bildagentur des Motorradherstellers mahnt ihn ab, da er angeblich urheberrechtlich geschütztes Material verwendet hat. Er soll 600 Euro Schadenersatz zahlen. Dagegen möchte sich Herr P. wehren. Schließlich hat er sich vorher vergewissert, dass das Bild lizenzfrei zum Download bereitgestellt ist.

Verärgert wendet er sich an die D.A.S. Juristen. Diese beraten ihn rechtlich und setzen im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben auf, um die Forderung abzuwenden. Nach einer Woche dann die gute Nachricht – die Bildagentur des Motorradherstellers lässt die Forderung fallen.

Dank der Absicherung durch den Internet-Rechtsschutz im D.A.S. Privatrechtsschutz konnte das Rechtsproblem rasch aus der Welt geschafft werden.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Der Internet-Rechtsschutz ist Teil des D.A.S. Start-Rechtsschutz

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