Diebstahl im Krankenhaus! Was nun?

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Einbrecher knackt Schloss

Stefan T. betreibt eine Gärtnerei. Er hat schon seit Längerem Probleme mit seiner Schilddrüse und will sich diese entfernen lassen. Vor der Operation bittet er die Schwestern, seine Wertgegenstände in dem eigens dafür vorgesehenen Safe zu versperren.

Die OP verläuft gut, doch als Herr T. seine Sachen zurückhaben will, teilen ihm die Schwestern mit, dass diese gestohlen wurden. Herr T. ist entsetzt und fordert, dass das Spital für den entstandenen Sachschaden aufkommt. Doch die Spitalsleitung weigert sich.

D.A.S. Direkthilfe® funktioniert ohne Gericht und Anwalt

Deshalb nimmt der Gärtner Kontakt mit der D.A.S. auf. Die Juristen nutzen ihre Möglichkeiten im Rahmen der außergerichtlichen D.A.S. Direkthilfe® und kontaktieren das Spital. Sie drohen damit, einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte einzuschalten, wenn das Spital nicht einlenken sollte. Die Spitalsleitung nimmt das D.A.S. Schreiben ernst und ersetzt Stefan T. den Wert seiner gestohlenen Sachen.

Zahlreiche D.A.S. RechtsService-Leistungen

Als D.A.S. Kunde profitiert Herr T. neben der D.A.S. Direkthilfe® von weiteren kostenlosen RechtsService-Leistungen. Dazu zählen z. B. die D.A.S. Rechtsberatung, das 24h-Service unter 0800 386 300, ein Netzwerk aus rund 500 D.A.S. Partneranwälten und zahlreiche OnlineServices unter www.das.at.

Außerdem ist die D.A.S. Rechtsschutz AG eine Spezialversicherung und somit vollkommen unabhängig. Ganz ohne Interessenskollision kann sie sich darum kümmern, dass ihre Kunden zu ihrem Recht kommen. Die Interessen ihrer Kunden vertritt sie auch gegen andere Versicherungen und scheinbar übermächtige Gegner.