Rechtsschutz Direkthilfe Meeting

Die D.A.S. Direkthilfe

Zur außergerichtlichen Lösung von Rechtskonflikten

Inhaltsbereich

Was ist die D.A.S. Direkthilfe?

Gerecht ohne Gericht

Rechtsstreit muss nicht vor Gericht enden. Die DirektHilfe erzielt Lösungen außergerichtlich. Das spart Zeit und Nerven.

Schnelles Schreiben statt Stress

Ein Interventionsschreiben an die Gegenseite, verfasst von einem D.A.S. Juristen löst oft Rechtsprobleme, bevor sie eskalieren.

Der Erfolg gibt uns recht

Die DirektHilfe hat sich erfolgreiches und schnelles Werkzeug im Rechtsschutz bewährt.

Wie funktioniert die D.A.S. Direkthilfe?

Wann immer möglich, versuchen die knapp 40 D.A.S. -Juristen eine zeit-, nerven- und kostensparende außergerichtliche Lösung durch die D.A.S. Direkthilfe® zu erreichen. Denn Gerichtsverfahren sind meist langwierig und teuer. Umso besser, wenn rechtliche Probleme ohne Richter und Anwalt gelöst werden können.

Oft geht es auch ohne Anwalt und Gericht

D.A.S. Kunden können kostenlos von der D.A.S. Direkthilfe® profitieren, indem sie ihren Schaden z. B. online oder unter 0800 22 44 22 melden. Die D.A.S. eigenen Juristen übernehmen den Fall und beraten zu möglichen Lösungsvarianten. Kommt eine außergerichtliche Lösung in Betracht, wird den Kunden angeboten, im Rahmen der D.A.S. Direkthilfe® selbst aktiv zu werden – etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite. So spart man sich Zeit, Nerven und vor allem den oftmals unangenehmen Weg zum Anwalt und vor Gericht.

Ein Fall aus dem echten Leben

Christl B. ist selbstständige Restaurantbesitzerin und bietet neben dem klassischen Lokalbetrieb auch Catering für Feste und Firmenfeiern an. Als ein Kunde ein Buffet für 300 Personen bestellt, freut sich Frau B. über diesen großen Auftrag und richtet das Catering wunschgemäß aus.

Die Rückmeldung nach der Veranstaltung ist äußerst positiv, es hat allen geschmeckt. Dennoch wird nur ein Teil der Rechnung vom Auftraggeber bezahlt. Einen Grund dafür gibt es nicht, auch die schriftlichen Mahnungen über den Restbetrag von 800 Euro werden einfach ignoriert.

Das lässt die Gastronomin nicht auf sich sitzen und wendet sich unter 0800 22 44 22 an die D.A.S. Juristen. Eine Mitarbeiterin des D.A.S. RechtsService berät Frau B. über ihre Möglichkeiten. Ihr wird empfohlen, den offenen Rechnungsbetrag im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® außergerichtlich einzufordern.

Christl B. stimmt dem Angebot zu und die D.A.S. Juristin setzt einen Brief auf, in dem zur Bezahlung des Restbetrags aufgefordert wird. Darin steht auch, dass bei Nichtbezahlung einer der D.A.S. Partneranwälte mit dem Forderungsmanagement beauftragt wird.
Schon kurze Zeit später zeigt das Schreiben Wirkung und die Rechnung wird beglichen.

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