Diskriminierung wegen Religion! Was nun?

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Arbeitsgericht

Asma B. ist gelernte Köchin und auf der Suche nach einem Job. Sie freut sich daher besonders, als sie erfährt, dass ein Restaurant – ganz in der Nähe ihrer Wohnung – eine Vorspeisenköchin sucht.
Das Bewerbungsgespräch läuft sehr gut. Bis zu dem Zeitpunkt, als der potenzielle Arbeitgeber erfährt, dass Frau B. Muslimin ist. Ab dann ändert sich seine Stimmung schlagartig und er sagt Frau B., dass sie für die Stelle nicht in Frage kommt. Und das obwohl sie alle ausgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann!

D.A.S. Partneranwalt hilft rasch und unkompliziert

Frau B. ist entsetzt und möchte sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Sie wendet sich deshalb an die Top-Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese empfehlen ihr einen auf Arbeitsrecht spezialisierten D.A.S. Partneranwalt. Der Anwalt vertritt Frau B. vor Gericht und kann den Richter davon überzeugen, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt und Frau B. aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung diskriminiert wurde.
Dank der D.A.S. erhält Frau B. für die erlittene persönliche Beeinträchtigung den Höchstbetrag von 500 Euro zugesprochen.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz in ArbeitsWelt inkludiert

Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Absicherung durch die passende Rechtsschutzlösung ist. Mit dem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium hat Frau B. auch ihre ArbeitsWelt versichert. Darin ist der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz enthalten, der sie unter anderem bei Streitigkeiten mit zukünftigen Arbeitgebern schützt.
Im D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium sind zusätzlich zum D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat die ArbeitsWelt, WohnWelt, FamilienWelt und optional die VerkehrsWelt versichert.