Auch bloß angedrohte Schläge rechtfertigen Entlassung

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Grafik Rechtsschutz

Unbedachte, in der Hitze des Gefechts gemachte, Äußerungen können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen: Wie etwa jene der Thekenkraft A., seinen Arbeitgeber und dessen Sohn zusammenschlagen zu wollen.

Der Arbeitgeber spricht darauf hin die Entlassung aus, die Herr A. bei Gericht bekämpft. Mit der Begründung, er wollte seine Drohung niemals in die Tat umsetzen.

Die Gerichte sind sich in den beiden letzten Instanzen einig: Die bloße Androhung bringt ein solches Maß an Geringschätzung zum Ausdruck, dass eine Entlassung auf jeden Fall gerechtfertig ist.