Wer beim Golfspielen haftet

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert?

Ein Golfklub und ein Golfspieler werden von einem Wanderer, der durch einen Golfball getroffen und verletzt wurde, auf Schadenersatz geklagt.

Der Wanderer befand sich auf einem Weg, der über den Golfplatz führt, als er vom Golfball getroffen wurde. Im Gegensatz zum Erstgericht geht das Berufungsgericht von einem schuldhaften Verhalten des Golfspielers aus.

Der Fall kommt zum Obersten Gerichtshof (OGH).

So hat der OGH entschieden:

Der OGH folgte im Ergebnis dem Berufungsgericht: Den beklagten Golfspieler treffe eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Es wäre ihm zumutbar gewesen, abzuwarten, bis der Wanderer den Gefahrenbereich verlassen hat. Der Golfspieler hätte sich nicht auf Spekulationen verlassen dürfen, dass die Schlagbahn frei wäre.

Für die Haftung des Golfklubs ging der OGH nicht von einer schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aus. Der Fehlschlag des Golfspielers könne dem Klub nicht zugerechnet werden, da durch Warnschilder ausreichend auf die möglichen Gefahren hingewiesen worden sei. Eine zusätzliche Barriere, zB in Form von Netzen, wäre unüblich und unzumutbar gewesen, so der OGH.

Bedeutung für die Praxis:

Soweit ersichtlich, ist es die erste Entscheidung des OGH zur Haftung wegen Schadenersatz bei Körperverletzung durch Golfbälle. Welche Bedeutung hat sie für Golfspieler? Für die Praxis bedeutet es aus Sicht der Golfspieler haftungsrechtlich ein besonderes Risiko, neben vorbeiführenden Wegen oder quer über den Golfplatz führende Wanderwege Golf zu spielen. Besonders gefährlich sind querende Wanderwege, die hinter Geländekanten oder Böschungen verlaufen und damit schwer einsichtig sind. In diesen Situationen ist zu empfehlen, besondere Vorsicht walten zu lassen. Allenfalls sollte das Golfspiel in einem anderen Bereich der Golfanlage fortgesetzt werden, um ein unnötiges Haftungsrisiko zu vermeiden.
 

D.A.S. Recht2Go

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