Höhere Pflegestufe abgelehnt! Was nun?

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Sozialversicherung

Simon W. ist über 80 Jahre alt und geistig topfit. Seit seinem Sturz vor einigen Wochen muss er aber rund um die Uhr gepflegt werden. Die Heimhilfen, die ihn drei Mal die Woche besuchen kommen, reichen dafür nicht mehr aus. Darum würde Herr W. gerne eine 24-Stunden-Pflege engagieren, kann sich diese mit dem aktuellen Pflegegeld aber nicht leisten.

D.A.S. Rechtsberatung für allgemeine Rechtsfragen

Herr W. weiß nicht welche rechtlichen Schritte für die Beantragung einer höheren Pflegestufe nötig sind. Da er seit mehr als 40 Jahren treuer D.A.S. Kunde ist, kontaktiert er die D.A.S. Rechtsberatung unter 0800 386 300. Eine der Juristinnen erklärt ihm ganz genau, wie der Antrag bei der zuständigen Landesbehörde eingebracht werden muss.

Herr W. stellt den entsprechenden Antrag und erhält ein paar Wochen später eine schriftliche Absage erteilt. Da er sich diese Entscheidung nicht gefallen lassen möchte, wendet er sich erneut an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese schaltet einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte ein, der gegen die Ablehnung des Ansuchens ein Rechtsmittel ergreift.

Die Erfahrung des Anwalts macht sich bezahlt. Im zweiten Anlauf wird der Antrag von Herrn W. bewilligt. Nun kann er es sich leisten, eine 24-Stunden-Pflege zu beauftragen.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um das Pflegegeld

Herr W. war dank des Sozialversicherungs-Rechtsschutzes auch in diesem Fall gut versichert und konnte auf die Erfahrung der D.A.S. eigenen Juristen und der D.A.S. Partneranwälte vertrauen. Der Sozialversicherungs-Rechtsschutz ist im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat enthalten.

Für Firmenkunden ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz inkludiert.