Inkasso-Service nötig! Was nun?

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Mann nachdenklich Inkasso-Service

Norbert P. arbeitet als selbstständiger Tischler häufig auf Rechnung. Als einer seiner Kunden ein Möbelstück im Wert von 3.000,- Euro nicht bezahlt und auch Mahnungen nichts nutzen, wendet sich Herr P. an das D.A.S. RechtsService Inkasso.
Dieses führt eine Bonitätsprüfung durch, um zu sehen, ob der Kunde von Herrn P. überhaupt zahlungsfähig ist. Da die Bonitätsprüfung positiv verläuft, wird zunächst als D.A.S. Direkthilfe® ein Mahnschreiben aufgesetzt.
 
D.A.S. RechtsService Inkasso hilft bei Eintreibung offener Forderungen

In dem Mahnschreiben fordert das D.A.S. RechtsService Inkasso den Schuldner zur umgehenden Zahlung der Rechnung auf und weist darauf hin, dass bei Nicht-Bezahlung Klage eingereicht wird. Da der Kunde nicht auf das Mahnschreiben reagiert, wird ein D.A.S. Partneranwalt mit der gerichtlichen Betreibung der offenen Rechnung beauftragt.
 
Weil der Schuldner gegen die daraufhin eingebrachte Klage keinen Einspruch erhebt, wird aus dem Zahlungsbefehl des Gerichts ein Exekutionstitel, der vollstreckt werden kann.
In dem darauffolgenden Zwangsvollstreckungsverfahren beantragt der D.A.S. Partneranwalt die gerichtliche Eintreibung per Lohn- und Gehaltspfändung. Ab diesem Zeitpunkt werden von den kommenden Monatsgehältern des Kunden der offene Rechnungsbetrag sowie die Anwalt- und Gerichtskosten abgezogen.
 
Inkasso-Rechtsschutz und Exekutionspaket decken Kosten

Herr P. ist Firmenkunde und durch den D.A.S. Profi-Rechtsschutz sowie den Auftragnehmer-Rechtsschutz versichert. Im Auftragnehmer-Rechtsschutz sind der Inkasso-Rechtsschutz sowie die Inkasso-Beratung enthalten. Mit dem Exekutionspaket sind Transport-, Schlosser- und Verwahrungskosten sowie Bonitätsauskünfte gedeckt.
Für Privatkunden ist das Exekutionspaket im D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium inkludiert.